Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

die Pflege von Kammer. Auch Kaiser Friedrich schlug bei Kammer be» Weg der Verpfändung ein; er nahm im Jahre 1445 bei Verpfändung vou Kammer Freistadt lind Attersee (Kogl) 4000 Goldgulden bei Reinprecht von Wallsee auf und erhöhte im nächsten Jahre die Satzpost durch eine neue Verschuldung um 3000 7«. Als es sich im Jahre 1460 darum handelte, die Ansprüche des Erzherzogs Siegmuud von Tirol auf deu dritten Teil von Oberösterreich mit Geld abzufinden, wurden säintliche landesfürstlicheu Einkünfte im Lande erhoben; dabei wurde der Ertrag von Kammer mit 300 U angesetzt, was bei dein damals üblichen Zinsfüße von 10«/o einem Bodeuwerte von 3000 7? entsprechen würde, während die Gläubiger durch die Höhe ihrer Darlehen den Wert und Ertrag weit höher einsetzten. Die Abmachung mit Erzherzog Siegmund wurde später durch einen anderen Vertrag ersetzt und Herzog Albrecht VI., dem Oberösterreich zufiel, behielt Kammer; die Herrschaft wurde an Jakob Praun verpfändet. Kaiser Friedrich gestattete, als nach dem Tode Albrechts ihm das Land wieder zugefallen war, daß Jakob Praun das Pfandstück an Wolfgang Praun abtrete. Als der Kaiser von Reinprecht von Wallsee dessen Besitzungen im Küstenlande aukaufte, konnte er den Kaufschilling nicht bar auszahlen. Er verschrieb den Verkäufern am 13. März 1472 neben anderen Gütern (Kogl, Frankeuburg und Seisenburg) auch die Herrschaft Kammer. Diese war aber noch in der Pfandschaft des Wolfgang Praun. Vor Abschluß des Kaufes der küstenländischen Güter versprach der Kaiser dem Reinprecht vou Wallsee, Kammer aus dieser Pfandschaft auszulösen. Er vertröstete am 5. April 1472 den Verkäufer auf den nächsten Michaelitag. Reinprecht hatte für den Fall, daß er ohne männliche Nachkommenschaft sterben sollte, dem Kaiser versprochen, ihm die freigemachte Herrschaft Kamurer zu vermachen. Reinprecht starb als letzter des großen Geschlechtes der Wallseer im Jahre 1478. Kammer war immer noch in der Pfandschaft des Wolfgang und Jakob Praun. Erst im selben Jahre gelang es dem Kaiser, von Wolfgang Praun einen Verzichtbrief auf Kammer zu erhalten, worauf die alteu Satzbriefe als ungültig erklärt wurden. An der Sache selbst hatte sich nicht viel geändert. Wolfgang Praun erhielt statt als Pfand die Herrschaft in Pacht. Vertragsmäßig überging der Pacht im Jahre 1481 an Achaz Praun. Der Kaiser überließ im Jahre 1483 die Pflege dem Christoph Jörger gegen einen Jahrespacht von 800 T. Die Erben nach Reinprecht von Wallsee^ Graf Georg und Gräfin Barbara von Schaunburg, machten Anstrengungen, um in den Besitz von Kammer zu gelangen; sie ersuchten im Jahre 1485 Gottfried und Ulrich von Starhemberg, sich bei dem Kaiser, der ihnen die ihrem Vater und Oheim verpfändeten Güter nicht ausfolgen wolle, sich um die Herausgabe zu verwenden. Als kein Ergebnis erfolgte, schritt Graf Georg zur Selbsthilfe und hielt sich an den Bestandinhaber Christoph Jörger. Daraufhin 27

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