Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

Erbe entsage. Dagegen vermachte er zugleich für den Fall des Aussterbens der Wallseer im Mannsstamme dem Grafen Johann von Schaunburg die Besten Oberwallsee, Trattenegg, Eggenberg, Ruttenstein und das Regens- burger Lehen Windegg. Dieser Abmachung war kurz vorher ein Vertrag seines Vaters Reinprecht II. vorausgegangen, den dieser mit dem Grafen Johann von Schaunburg im Namen seiner noch ungevogten Söhne Johann und Bernhard zur gegenseitigen Hilfe gegen jedermann abgeschlossen hatte. Die Söhne des Reinprecht IV. von Wallsee, Wolfgang und Reinprecht V., verwalteten anfänglich ihren bedeutenden Besitz gemeinschaftlich. Am 28. August 1456, nach mehr als 20 Jahren, teilten sie ihre «Güter. Dabei erhielt Wolfgang Oberwallsee. Mit Geld verstand er nicht umzu- gehen. Schon nach drei Jahren verpfändete er seinem Pfleger zu Oberwallsee Bartholomä Geymann die Beste Freudenstein, seinem Bruder Reinprecht gleichzeitig Oberwallsee mit Ausnahme der rittermäßigen, der geistlichen Lehen und jener vom Bistum Bamberg und Seckau. Dem Kaiser versprach er seine Jstrianer Besitzungen für ein Darlehen von 14.000 Dukaten zu überlassen. Aus dem bisnun über Wallsee Gesagten sollte man meinen, daß Wallsee, wenn nicht gerade Eigen, so doch Lehen der Wallseer gewesen sei. Spätere Veränderungen lassen es aber als sicher erscheinen, daß die Beste in einer anderen Form den Wallseern gehörte. Oberwallsee stellt sich als zum Erblandmarschallamte von Oberösterreich gehörig heraus. Wann dieses Verhältnis entstand, ist völlig unbestimmt. Reinprecht V. von Wallsee war der letzte männliche Nachkomme seines Geschlechtes. Die Grazer Linie war 1362, die Drosendorfer 1392, die Linzer im Jahre 1400 ausgestorben. Nach seinem im Jahre 1483 erfolgten Ableben erbte seine Tochter Barbara, vermählt mit dem Grafen Siegmund von Schaunburg, sämtliche Güter, zugleich überging das Erblandmarschall- amt an den Grafen Georg von Schaunburg. Georg von Schaunburg über- gab uni 1500 Wallsee mit dem Landgericht lehenweise an Christoph Cammerer. Am 12. Juni 1559 sank mit Wolfgang auch der letzte Schaunburger ins Grab. Während der Gesamtbesitz der Schaunburger, wohl nach längeren Verhandlungen mit Kaiser Ferdinand und zwischen den Erbtöchtern, an deren Gatten überging, machte Wallsee eine Ausnahme. Kaiser Ferdinand erklärte Wallsee als nicht in die Erbmasse fallend, weil es Dotationsgut des jeweiligen Erblandniarschalls sei, und zog Oberwallsee zum Hofmarschallamt ein, ganz im Gegensatz zu dem Vorgang des letzten Wallseers, wo Oberwallsee ohne Widerspruch an die Schaunburger gelangte. Durch das Hofmarschallamt erhielt der kaiserliche Rat Hans Hofmann von Grünpichl die Verwaltung. Nach ihm kam der Besitz an Pankraz Schmidtauer und nach der Konfiskation der Schnridtauer Güter im Jahre 1625 an den Fürsten 304

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