Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

die Mitgift seiner Frau bis zum Tode seines Schwagers gewartet hätte. Jedenfalls aber waren die Grafen von Plain die Besitzvorgänger der Schaunburger. An die Grafen von Plain selbst ist der Besitz int Attergau durch Heirat Luitolds III. von Plain mit der Gräfin Jta von Burghausen gelangt (um 1165). Schloß Kammer selbst wird im Jahre 1260 genannt; actum apud Chamer erfolgte ein Schiedsspruch, den die Schaunburger in Sachen der Vogtei über die zum Kloster Michelbeuern gehörige Kirche zu Seewalchen füllten. Der Name erscheint dann wieder im Vertrage des Jahres 1289, den die Schaunburger mit dem Bischof Arnold von Bamberg wegen Ausübung der Gerichtsbarkeit und der Vogteirechte über die Bamberger Untertanen der Herrschaft Attersee abschlossen. In der Zwischenzeit erscheint noch Herr Ulrich von Kammer im Jahre 1251, als Ulricus miles de eamera im Jahre 1257 und 1260, Otto und Wulfingwou Kammer im Jahre 1280. Die späteren von Kammer Genannten waren schon im Hausruck seßhaft. Zu Kammer fanden wiederholt Verhandlungen statt und wurden Verträge abgeschlossen. Im Jahre 1319 mußte sich Heinrich von Schaunburg verpflichten, dem König Friedrich dem Schönen und dessen Brüdern „all die weill so der chriech werd und er in und den nyderu Herzogen von Payern" mit den Besten Schaunburg, Neuhaus, Kammer, Wasen und Frankenburg gewärtig zu sein, außerdem Ritter und Schützen ins Feld zu stellen. Die Herrschaft Kammer war Mitte des 14. Jahrhunderts an den Grafen Leutold von Schaunburg gelangt. Er war Dompropst von Freising und bestimmte in seinem Testmente im Jahre 1355, daß nach seinem Tooe die Besten Chamer und Wasen im Attergau, das Gericht Schwauenstadt au seine Vettern (Neffen) Chunrad und Heinrich zu fallen haben. Von oiesen muß Chunrad bald darauf gestorben sein, denn Graf Heinrich trat den Besitz allein an, um ihn endgültig zu verlieren. Er kam in die verhängnisvolle Fehde mit Herzog Albrecht. In dieser wurde das Seeschloß Kammer durch Reinprecht von Wallsee eingenommen. Der Krieg mit dem Grafen Heinrich dauerte, unterbrocheu durch Waffcnstillstüude, Unterhandlungen und einem im Jahre 1383 stattgefundenen Friedensschluß bis zum Jahre 1386 und endete mit der völligen Unterwerfung der Schaunburger. Herzog Albrecht hatte zwar nach den Bestimmungen des Schiedsgerichtes Peuer- bach, Aschach und Chamer zurückzugeben, wollte aber die Herrschaft Kammer nicht aus der Hand lassen und brächte es durch Kauf von Heinrich von Schaunburg an sich. Mit dem zahlreichen Erwerb von Grundherrschaften konnten die Geldmittel der Herzoge nicht Schritt halten. Es kam zu vielen Verpfändungen. Mancher der seit dem Ankauf genannten Pfleger war zugleich Pfandinihaber, der die Einkünfte von Kammer zur Zahlung der Zinsen seines Darlehens benützte. Im Jahre 1435 übergab Herzog Albrecht dem Stephan Geymann für ein Darlehen von 1066 Goldgulvcn und 1275 Ss 26

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