Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

Innerhalb der Herrschaft Wartenburg entstand nun auf diese Weise eine fremde Grundherrschaft mit einer nur durch das Landgericht beschränkten Gerichtsbarkeit. Dieser Zustand mußte Mißhelligkeiten hervorrufen. Der Herrschaft Wartenburg gelang es nun nach längerem Widerstand des Grün- pacher, die Grundobrigkeit und das Erbrecht über das Freihaus im Jahre 1618 käuflich zu erwerben. Nur eiuige Jahre blieb das Freihaus mit der Herrschaft Wartenburg vereint. Tobias Nütz von Goiseruburg, Besitzer von Wartenburg, verkaufte im Jahre 1647 das Freihaus an Ortlin und Salame Wildt, diese wieder iur Jahre 1650 an den Rittmeister Paul Gißl. Vou dem nächsten Besitzer Aichholzer kaufte die Herrschaft Wartenburg im Jahre 1666 das Freihaus zurück, um es im Jahre 1677 au Veit Trautwein wieder abzutreten. Als Besitzer erscheinen 1688 Maximilian vou Eyselsberg, 1695 zum zweitenmal ein Graf Nütz, 1697 Anton Nagele, 1700 der Wartenburgsche und Perghaimer Pfleger Franz Neuberger, 1705 Eleonore von Horden, geborene Nütz, 1707 Rupert Zeller, 1754 Franz Leithuer, 1758 Johann Gottlieb Adensamer, 1769 Josef Eichsleöen, 1846 Alois Eichsleben, 1849 dessen Tochter Gabriele, Frau des Thomas Payr, 1855 Franz und Elisabeth Pomayr, in deren Familie es bis heute geblieben ist. Die vorstehenden Nachrichten verdanke ich dem pens. Herrn Oberlehrer Berlinger vou Timelkam, der mir sein Manuskript über das Freihaus bereitwilligst zur Verfügung gestellt hat. 184. Tolleth (Tollet). Der Name Tollet hat keinen deutschen Klang. Vielleicht ist er ein Überbleibsel aus römischer Zeit, der sich iur Volksmunde durch Jahrhunderte fortgepflanzt hat, bis er um das Jahr 1170 auch in Schriften auftaucht, und zwar mit dem Namen des Besitzers der Ortschaft und des Gutes, Ortolf vou Tollet, erscheint. Tollet war Lehen der Herren von Ort aus der Hand der Markgrafen vou Steyr. Nach dem Tode Hartnids I. vou Ort erhielt sein ältester Sohn Hartnid II. die Herrschaft Ort als Eigen, Ortolf, sein jüngerer Sohn, erbte das steirische Lehen Tollet. Nach dem Ableben des letzten Nachkommen, des Wulfing von Tegernbach (vor 1273), fiel Tollet wieder au die Herrschaft Ort als dazugehöriges rittermäßiges Lehen zurück. Daß sich die Sache so verhalten haben muß, geht aus der folgenden Urkunde hervor: Dietmar von Lerbühel mit seiner Hausfrau verpflichteten sich im Jahre 1330, dem König-Herzog Friedrich dem Schönen, der ihnen gestattete,, zu Tollet eine Burg zu bauen, die Eigenschaft des Alber vou Rauhenstein und Ortlieb vou Winkel zu erlangen, und stellten dafür Bürgen. Die Ge290

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