Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

Rosenberger Witiko, dem Schreiber von Enns, der als solcher auch Verwalter der landesfürstlichen Kirchenvogteien war, während die Volkens- dorfer, darunter auch Ortolf, als Landrichter sich wiederholt an den Jm- munitätsrechten der Klöster vergriffen. Ortolf erstach im Streite den Witiko. Er wurde durch Herzog Ottokar seiner landesfürstlichen Lehen für verlustig erklärt, seine Burg Volkersdorf gebrochen. Ortolf wurde landflüchtig, fand aber Aufnahme bei dem Bischof von Passau; an wem sein Besitz damals vergeben wurde, ist nicht bekannt. Schon zwei Jahre nach der Tat finden wir Ortolf in der Nähe von Ebelsberg, wo er eine Abmachung mit dem Bischof von Passau wegen seiner Forderungen schloß, die er an den Bischof wegen Ebelsberg zu stellen hatte. Erst seinem Sohne Heinrich gelang es, Volkersdorf wieder in Besitz zu bekommen; er konnte am 21. Februar 1275 bereits dem Otto Wolfstein eine Wiese in der Au bei Volkersdorf auf ewige Zeiten verleihen. Die Erlaubnis, die Stammburg Volkersdorf wieder aufbauen zu dürfen, erhielt er erst später. Im Jahre 1282 stellte er dein Landesverweser Grafen Albrecht von Habsburg eine Urkunde aus, mit der er sich verpflichtete, von seiner tut Stelle der gebrochenen, neu zu erbauenden Burg weder selbst noch durch seiue Leute jemanden geistlichen oder weltlichen Standes zu belästigen. Im selben Jahre finden wir einen Zweig der Volkensdorfer auf Kreuzen; ein dritter war vorerst in Steyr seßhaft, der dann um das 'Jahr 1290 Neuhofen erwarb. Die Neuhofner Linie starb im Jahre 1349 aus; ihr Besitz überging an die Kreuzner, die wieder im Jahre 1489 abschloß. In der Stammlinie auf Volkersdorf blühte das Geschlecht weiter. Durch ein halbes Jahrtausend sind den Genealogen Namen der Volkensdorfer bekannt. Im Jahre 1618 stieg Wilhelm, der Letzte des Geschlechtes, ins Grab. Die Erbinnen des Volkensdorfschen Besitzes waren Protestanten; sie wanderten unter dem Drucke der Gegenreformation aus und verkauften im Jahre 1629 oder 1630 Volkersdorf an Werner Grafen von Tilly. Zu Zeiten der Volkensdorfer bestand die Burg aus zwei Teilen, was aus einer Erklärung der Herzoge Wilhelm und Albrecht vom Jahre 1394 und aus der Vergleichsurkunde des Wolfgang von Volkensdorf mit seiner Schwester vom Jahre 1424 sich erweist; in diesen Urkunden wird sowohl von einem „obere Haus" als „niedere Haus" gesprochen. Zu Volkersdorf gehörte ein Landgericht, das ursprünglich sich bis an den Zusammenfluß der Euns und Steyr, dann an eine Linie, die beiläufig zwischen Waldneukirchen, Wartberg, Thalheim bei Wels sich an die Traun erstreckte und von der Traun, Donau und Enns eingeschlossen war. Durch Verkäufe wurde das Gericht so geschmälert, daß schließlich das Landgericht Tillysburg durch die Linie Ebelsberg, Wambach, Fraunleiten, Distlberg, Wiukliug, Hausmaning, Kronstorf begrenzt wurde. Aus dem alten Landgericht Volkersdorf entstanden die Landgerichte Hall, Gschwendt, Losen288

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