Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

Herzog Albrecht II. eine ewige Messe im Spital unterhalb von Strudeu, die vom Kloster Waldhausen zu halten war, dafür wurde das Stift von dem Messelesen zu Werfenstein entbunden. Neben einem Einkommen erhielt das Kloster das alte, jedoch oft gestörte Recht des Almosensammelns oberhalb des Struden und unterhalb desselben zwischen Ardagger und Abbs. Dafür sollte das Kloster die Herhaltung der Straße in der Ausdehnung von der Klause beim Dyessenbäch (^eute Gießenbach! bei Grein) über Haustein bis „Prentlein an der went" gegenüber Sarmingstein zu sorgen; eine zweite Verpflichtung bestand darin, die Toten — gemeint sind wohl die angeschwcmm- teu Leichen zwischen Struden und der Kirche St. Kilian zu Sarmingstein — zu bestatten. Der Burggraf von Werfenstein hatte die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu überwachen, aber auch die von ihm gesammelten und — wie aus der früher erwähnten Stelle in der Stiftungsurkunde durchleuchtet — vorenthaltenen Almosenpfennige dem Pfarrer von St. Nikola auszufol- gen. Werfenstein war damals au Kraft den Häuser verpfändet. Längs der Donau, zwischen Luftenberg und der Burg Freienstein, war unter den Burgleuten der Brauch eingerissen, von den vorbeifahrenden Schiffen, die Wein führten, eine Abgabe an diesem Getränke zu erpressen. Diesen Vorgang nannte man das „Weinen". Es ist natürlich, Saß in dieser Richtung Klagen einliefen. Herzog Rudolf befahl im Jahre 1362 dem Burggrafen von Werfenstein und Freienstein, die Bürger von Mühldors (Nieder- österreich) beim Weinführen auf der Douau nicht zu belästigen. Daß diese Belästigung eben in der erzwungenen Wgabe an Wein bestand, ergibt sich aus einem späteren Befehle Albrechts V. an Reinprecht von Wallsee, worin er schreibt, die Städte hätten sich beschwert, daß man „Sye auf dem!wasser zu lufftenberg unt» an andere enden weine", was er verbiete. Den weitaus größten Teil der Nachrichten über Werfenstein nehmen die stattgefundenen Verpfändungen ein. Herzog Albrecht III., der nach dem Tode seines Bruders Rudolf dessen Schwägerin, die Tochter Kaiser Karls IV. heiratete, erhielt mit seiner Hausfrau 40.000 K", mußte sich aber im Jahre 1369 seinem Schwiegervater gegenüber verpflichten, die verpfändeten Herrschaften, darunter Werfenstein und Grein, auszulösen und diese nicht mehr zu versetzen. Zugleich! weist er seiner Gemahlin 4000 H von den Renten der Herrschaft Werfenstein au. Die Zusage, keine Schulden auf seine Herrschaften zu machen, hielt Herzog Albrecht nicht lange. Im November 1380 verpfändete er für zu löschende Schulden und gegen neu vorgestreckte Gelder zum Bau der Basteien vor Schaunburg dem Hans von Liechtenstein und Hans von Tyrna Werfenstein um 1800 H, und erhöhte die Schuld im Februar des nächsten Jahres um 2000 K". Hans von Liechtenstein, dem wegen seiner verdächtigen Haltung zu König Wenzel von Böhmen der Prozeß gemacht wurde, verlor auf Grund eines Schiedspruches im Jahre 1395 seine Lehen und Pfandschaften, darunter Werfenstein. Dadurch konnten 282

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