Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

178. Steyregg. Der Name der Burg ist ganz danach angetan, ihn mit Steyr in Verbindung zu bringen. Dazu tritt noch der Umstand, daß der Markgraf von Steyr iit der Tat um Steyregg begütert war. Otto von Haselbach war sein Dienstmann. Die Kirche St. Magdalena (Haselbach) konnte er bewidmen. Aber sonst fehlt jeder Anhaltspunkt, Steyregg als Lehenbesitz der Markgrafen anzusehen. Wir besitzen eine kaum anzufechtende Nachricht, die einer solchen Annahme widerspricht. Steyrheke wird im Passauer Traditionskodex (Öst. Urb. 1. 480) als Passauer Eigentum bezeichnet, das nach dem Tode eines Hagenaucr, der es als Lehen besaß, frei geworden sei. Da nun ein Hartvik von Hagenau, der auch das Hochstist Passau in seinem letzten Willen bedachte, im Jahre 1147 starb, wurde die Nachricht des Traditionskodex über Steyregg durch das zeitliche Zusammentreffen mit der anderen Nachricht bestätigt. Hartvik von Hagenau wäre daher als ältester uns bekannter Besitzer von Steyregg anzusehen. (Vgl. dagegen Strnadt in Arch. f. Geschichte Österreichs 94, S. 143.) Sein Nachfolger ist nicht bekannt, doch spricht vieles dafür, daß es der Domvogt Otto von Lengbach war. Dieser besaß wenigstens Lehen in der Nähe von Steyregg, die nach einer Aufschreibung im Passauer Traditionskodex (Urk. B. I 478) nach dem Tode des Domvogtes zur Erledigung kamen. Noch bestimmter wird die Annahme von Steyregg als Domvogtisches Lehen durch die Nachricht, daß der Domvogt im Jahre 1230 eineu Gerichtstag zu Tabersheim abgchalten hat. Mit Tabersheim ist aber Steyregg gemeiut. Dem Todesjahr des Domvogtes entsprechend, würde die nächste Beleh- nung in das Jahr 1235 oder 1236 fallen. Bald nach diesen Jahren finden wir Herrn Leutold von Wildon auf dem Lehen von Steyregg. Im Jahre 1241 belehnt in der Kirche St. Johann zu Wels der Bischof Rüdiger von Passau auf die Bitte des Leutold von Wildon dessen Schwiegersohn Al- bero voll Chueilring und dessen Hausfrau Gertrud mit dem castrum Steyrekc unter der Bedingung, daß, wenn beide ohne Erben sterben sollten, das Lehen wieder all den Wildoner zurückzufallen habe. Der Sohn aus dieser Ehe, ebenfalls Albero genannt, war Erbe nach seiner Mutter, die daher ihren Mann überlebte. Albero II. erklärte (1275? 1278?), daß er für den Fall seines Ablebens die Burg Steyregg durch seinen Kastellan Dietrich Walch seinen Brüdern übergeben werde mit der Bedingung, daß sie aus den Einkünften der Herrschaft dem Kloster Wilhering jährlich 4 T über- wcisen. Schon im Jahre 1280 verkauften Albero und sein Bruder Leutold Steyregg au Ulrich von Kapellen. > 278

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