Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

Ryzi bereits im Jahre 1483, also 10 Jahre vor der zweiten Heirat Maximilians, als Pfleger auf Sprinzenstein saß. Die Familie Rizzi erhielt später die kaiserliche Bewilligung, mit Weg- lassung des Namens sich ausschließlich als Frei Herrn (später Grafen) von Sprinzenstein zu nenueu. Die Grafen von Sprinzenstein gehören unter jene oberösterreichischen Adelsgeschlechter, die ihren alten Stammsitz bis auf den heutigen Tag sich erhielten, während ihr anderweitiger Besitz vielfachem Wechsel und Verlust erlag. Vom Gutsbestaude lagen einzelne Stücke in den Steuergemeinden Sprinzenstein, Atzesberg, Götzendorf, Pogendorf, Sarleinsbach, Arnreit, Haselbach. Markt Sarleinsbach kam im Jahre 1793 von Ernst Grafen Sprinzenstein an die Gemeinde Sarleinsbach. 172. Sradlkhirchen. Der frühere Raine des Ortes lautete Stadelin und Stadele; er blieb noch in Verwendung, als es dort bereits zum Bau einer Kirche gekommen war. Das mußte schon vor dem Jahre 1074 geschehen sein, weil in diesem Jahre das Kloster St. Florian bereits in deren Besitz erscheint. Auch soust bestanden Verbindungen zwischen Stadlkirchen und diesem Kloster. Schon im ältesten Totenbuch von St. Florian (Arch. f. öst. Gesch. 56, 319) ist zur Erinnerung für erhaltene Schenkungen ein Jahrtag für einen Wolf- precht eingetragen. Er wird durch den Zusatz „cujus erat praedium stadelin" gekennzeichnet. Da unter dem Ausdruck „prädium" nach dem damaligen Sprachgebrauch stets ein Herreichof mit zugehörigen Untertanen verstanden wurde, so dürfen wir diesen Wolfprecht als den ältesten Grundherrn von Stadlkirchen betrachten. Damit soll keineswegs gesagt werden, daß Wolfprecht der Vorfahre der später als Stadler bezeichneten Besitzer von Stadlkirchen gewesen sei, denn deren Rang entsprach nicht dem freier Grundherren. Einer aus deren Sippe erhielt noch 1375 den Titel „ehrbar Knecht". Die alte Kirche muß mit der Zeit in Verfall geraten sein, denn später ist lange Zeit nur vou einer Kapelle die Rede, die zudem auch uicht mehr dem Kloster St. Florian, sondern dem Kloster Gleink gehörte und eine Zukirche von Dietach war. Im Jahre 1162 tritt ein Lantfrit de Stadele in einer zu St. Florian ausgestellten Urkunde und im Jahre 1175 ein Wernhardus de Stadele in gleicher Weise als Zeuge in Gleink auf. Diese beiden sind es, welche man als die Ahnherren der späteren Stadler betrachten darf. Im Jahre 1357 stifteten die Brüder Reicher, Hartnit, Chunrat, Heinrich uuv Ott di Stadler die Hübe des „Waemplein in dem Reutt" zu einem 268

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