Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

dort von dem Burggrafen Linhart Kallinger bewacht und schließlich dem Herzog Albrecht IV., dem Verbündeten Siegmunds, nach Wien ausgeliefert; von Wien gelang es ihm, im folgenden Jahre zu entfliehen. In den Jahren 1407 und 1409 finden wir die Brüder Kaspar und Gundaker von Starhemberg als Gebietende auf der Schaunburg; sie verpflichteten sich damals, hinsichtlich der Mißhelligkeiten mit Ulrich dem Apfen- taler wegen der Herrschaft Schaunburg die Entscheidung des Bischofs von Passau und Reinprechts von Wallsee anzunehmen. Die Brüder waren zu Verhandlungen wegen der Herrschaft Schaunburg als Vormünder des minderjährigen, einzig lebenden Sprossen der Schaunburger berechtigt. Als Graf Johann mündig geworden, vermachte er für den Fall seines kinderlosen Abganges seinen Besitz dem Grafen Hermann von Cilli. Er brächte es jedoch zu sieben Söhnen; diese schloffen nach seinem Tode im Jahre 1454 einen Vertrag, die Herrschaft ungeteilt zu behalten und auf die Schaunburg einen genreinschaftlichen Pfleger zu setzen. Im Jahre 1466 wurde der Vertrag dahin abgeändert, daß oer zweit- ältcste Bruder Bernhard Schaunburg und Staus erhielt. Am 14. Mai 1467 holte Kaiser Friedrich die Belehnung mit dem Schaunburger Besitz wom Bischof ein; in der Folge wurde dieses Verhältnis nicht mehr beachtet und Schaunburg galt nur als österreichisches Lehen. Die Schaunburger blieben im Besitze bis zum Aussterben des Manns- stainmes mit Wolsgang im Jahre 1559. Dieser hatte die Kinder seiner Schwester Anna, Gemahlin des Erasmus von Starhemberg, zu Erben eingesetzt. Es kam jedoch! zu einer Teilung der Verlassenschaft, bei welcher die Grafschaft Schaunburg an die Tochter des Erasmus von Starhemberg gelangte, freilich nicht ohne Schwierigkeiten. König Ferdinand I. berief sich, als das Aussterben der Schaunburger im Mannsstamme voraussichtlich war, auf sein Lehenrecht und erhielt auch im Jahre 1548 von seinem Bruder Kaiser Karl V. die Anwartschaft auf die Sch!aunburger Herrschaften als Reichslehen. Als Wolfgang starb, kam es zu langwierigen Verhandlungen, da der Kaiser Ansprüche erhob. Erst unter Kaiser Maximilian kam es im Jahre 1572 zum Ausgleiche Der Kaiser verlieh damals nach Erlag von 45.000 Gulden den Erben den Schaunburger Besitz, teils als Reichs-, teils als österreichisches Lehen, und behielt sich nur das Landgericht vor. Von den Töchtern des Erasmus von Starhemberg üöerging die Herrschaft Schaunburg an ihre Brüder Georg, Bartholomäns und Rüdiger; sie blieb bis auf den heutigen Tag im Besitz der Starhemberger. Als die Schaunburger in der Mitte des 15. Jahrhunderts ein Schloß in Eferding erbauten und ihren Sitz dorthin verlegten, begann damit der allmähliche Verfall der mächtigen Burg; auch die Schloßkapelle St. Peter rind Paul, zuerst genannt im Jahre 1355, entging diesem Schicksale nicht. 243 31»

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