Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

älterer kaiserlicher Verleihungsbriefe — darunter wohl auch des gefälschten Freiheitsbriefes des Jahres 1156, des sogenannten Privilegium majus — dahin, nicht nur eine Anzahl Landgerichte als von den österreichischen Her- zogen verliehen anzuerkennen, sondern auch zu erklären, daß sie und ihre Erben den österreichischen Herzogen „mit allen unsern herscheften und vesten purgen und stetten leuten und dienern di wir nu haben oder hiernach gewinnen in Österreich und in Payrn oder anders wo dienen beigestendig und behulsfen sein füllen und wellen mit aller macht eweklich". Trotz dieser Unterwerfung blieben die Schaunburger wegen der Beste Schaunburg uild wegen anderer Lehen Lehensleute der Bischöfe von Passau. Herzog Albrecht III. wollte, auf dem gefälschten Majus fußend, Lehensherr der Schaunburger werden, aber auch seine Landesherrlichkeit über den Schaunburger Besitz zur 'Geltung bringen. Es kam im Jahre 1382 zur Fehde. Ein drängender Anlaß brauchte nach dem noch geltenden Fehderecht nicht vorhanden zu sein. Heinrich' von Schannburg verschaffte sich den Beistand des Mosenbergers Heinrich von Neuhaus, dem er dafür Eferding verpfändete, das jedoch Albrecht eroberte. Sein Heer legte sich vor die Schaunburg und warf dort Verschanzungen (Basteien) auf. Die Burg konnte jedoch nicht erobert werden. Da aber Heinrich von Rosenberg das Bündnis mit Heinrich von Schaunburg kündigte, versuchte dieser, dessen Burgen und Plätze Aschach', 'Kammer, Peuerbach, Frankenburg bereits in den Händen Albrechts waren, Zeit zu gewinnen und schloß, angeblich um einen Frieden vorzubereiten, wiederholt Waffenstillstände, wobei er sich verpflichtete, sowohl Abgesandte zu Friedensunterhandluugen zu senden, als auch während der Stillstände die Belagerer vor Schannburg nicht zu stören. Beides hielt er nicht ein, seine Gesandten hatten keine Vollmacht, die Belagerer in den Basteien überfiel er und machte die Besatzung nieder. Nun klagte Herzog Albrecht vor den früher gewählten Schiedsrichtern auf Wort-, Waffenstill- standsbruch und .Raub. Die Schiedsrichter erklärten den Grafen 1382 für schuldig. Graf Heinrich fügte sich erst ein Jahr später dem schiedsgerichtlichen Ausspruch, der bezüglich Schaunburg und Staus dahin kantete, daß er sie als Lehen von den österreichischen Herzogen für ewige Zeiten aner- kenue, nachdem der Bischof von Passau, von dem er sie eigentliche zu Lehen trug, die Lehensherrlichkeit dem Herzog Albrecht überlassen hatte. Es kam im Jahre 1386 wegen Nichteinhalt einzelner Friedensbedingungen durch Grafen Heinrich zu einer neuen Fehde, welche die völlige Unterwerfung der Schaunburger zur Folge hatte. Die Schaunburg erhielt im Jahre 1402 einen König als unfreiwilligen Bewohner. Es war das der schon im. Jahre 1400 von vier Kurfürsten ab- gefetzte deutsche König Wenzel, der aber König von Böhmen geblieben war; König Wenzel wurde im Jahre 1402 von seinem Bruder, dem König Siegmund von Ungarn, gefangengenommen und aus die Schaunburg gebracht. 242

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