Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

Von inneren Baulichkeiten und Wohnungseinrichtungen ist nichts erhalten. Alles andere ist seit dem Jahre 1727 Ruine. Dem Namen der Burg, die ursprünglich Rotenstein hieß, begegnen wir erst im 13. Jahrhundert. Lamprecht in seiner Matrikel führt das in einer Urkunde des Jahres 1160 ^erscheinende und als Bamberger Besitz bezeichnete castrum Rotinsteine auf unser oberösterreichisches Ruttenstein zurück; zu dieser sonst nicht berechtigten Annahme wurde Lamprecht nur durch die Namensgleichheit verleitet. Erst das Jahr 1209 bringt zum erstenmal den Namen. In der Bestätigungsurkunde für das Kloster Baumgartenberg werden vier Kaufgüter zu Rotinsteine als Besitz des Stiftes angeführt. Aus diesen Gütern bildete das Kloster zusammen mit einem Gut, das Schenkung der Elisabeth von Blasenstein war, und aus einem des Heinrich Schiner einen Stiftsmeierhof. Mit dieser Nachricht ist aber gerade nur der Name des Burgstalles gegeben; nach den: Zunamen von Blasenstein der Elisabeth könnte man an einen gemeinschaftlichen Besitz nrit dem benachbarten Blasenstein denken, dessen Name später auch wiederholt mit Rutteustein genannt wird. Hiezu kommt noch der Umstand, daß das ganze Gebiet uin Ruttenstein und Blasenstein sich von altersher als ein großer Eigenbesitz der Hoch-freien von Machland herausstellt. Der Machländer Besitz gelangte schon im 13. Jahrhundert an die österreichischen Landesfürsten, mit ihm zugleich Ruttenstein. Am 2. Mai 1281 konnte König Rudolf dem Ulriche von Kapellen und dessen Hausfrau den Berg mit der Burg Ruttenstein und dazugehörige Einkünfte um 400 K" verpfänden; am selbe:: Tage versprach er weiter dem Ulrich nnd seiner Hausfrau für dessen Verdienste 80 T Gülten und verpfändete statt derselben den Eheleuten und ihren Nachkommen Güter bei St. Leon- Hard, zwischen der Stampf und Aist, den Zehent von Ruttenstein, die landes- fürstlichen Huben in Blasenstein, den Markt Müuzbäch, einen Hof in Winkel und das Gericht im Machland. Die Angaben bei Hoheneck III 66 und- Lichnowski II 53 vermengen beide Verpfändungen, die nebeneinander fortbestanden. Wann die Verpfändung der Burg ein Ende nahm, ist nicht sicherzustellen. Die Verpfändung des Zehents von Ruttenstein usw. bestand noch in: Jahre 1411 aufrecht, als Herzog Albrecht V. den Töchtern Eber- harts von Kapellen den Nutzgenuß der von seinen Vorfahren verpfändeten Stücke namentlich! wie 1281 bewilligte und im Jahre 1417 den Einspruch des Heinrich von Liechtenstein auf diese uud andere Einkünfte abwies. Von der Burg Ruttenstein hören wir durch geraume Zeit nichts. Im Jahre 1411 war Georg der Tanpekh, der einen Verkaufsbrief des Wilhelm Häuser siegelt, Pfleger auf den: Ruttenstein, im Jahre 1416 Gilg der Petersheimer. Mit dem Jahre 1418 wird die Besitzfrage klar. Herzog Albrecht V. verlieh dem Reinprecht von Wallsee die Beste Ruttenstein, schränkte aber 23 t

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