Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

151. Roith. Der Sitz Roith bei Taufkirchen an der Trattnach stellt sich als österreichisches Lehen heraus; es kann, wie die Sachen stehen, nur mit d-er Erb- einsetzung der Babenberger durch Herzog Ottokar von Steyr an diese und ihre Nachfolger, in gleicher Weise wie die benachbarten Güter Parz und Grieskirchen, gelangt sein. Nach dem Lehenbuche Albrechts III. war Roith um 1380 Lehen des Jörg Anhänger. Ulrich der Anhänger übergab im Jahre 1449 sein Lehen Roith mit Pernau an Wolfgang und Hans Anhänger. Hans der Anhänger vermachte Roith und Pernau seinem Vetter Wolfgang Jörger, welcher Benigna Anhangerin zur Frau hatte. Als Inhaber von Roith bestätigt die Jörger das Lehenbuch König Laßlas im Jahre 1455. Nun muß eine Zeit hindurch das Verhältnis der Jörger zu Roith und zu den Landesfürsten eine Änderung erfahren haben, denn wir treffen Christoph Jörger nicht in der Eigenschaft als Leheninhaber, sondern als landesfÜrstlichen Pfleger auf Roith. Christoph Jörger stellte auch dem Kaiser am 27. Mai 1477 einen Pflegrevers darüber aus. Auch Hohencck erkannte dieses Verhältnis, nach ihm erhielt Christoph Jörger von Kaiser Friedrich Schloß Roith auf vier Jahre als Pfand. Im Jahre 1484 vertauschte Christoph Jörger die Pflege von Roith mit der Pflege von Kammer, erhielt aber Schloß Rewt im Jahre 1487 von Kaiser Friedrich wieder, und zwar als Lehen. Während der Pflegschaft des Jörger kam es zu Streitigkeiten des Pflegers mit Nachbarn, dann aber auch mit den Städten Linz, Enns und Steyr. Mit den Nachbarn wurden sie dadurch hervorgerufen, daß diese Leute und Bestandteile der Herrschaft an sich zogen. Der Kaiser beauftragte am 11. August 1477 den Erzbischof Johann von Gran, zur Zeit kaiserlicher Statthalter, dafür zu sorgen, daß Hans Oberhaimer, Oswald Messenpekch und andere, welche Untertanen der Herrschaft Roith als ihre eigenen behandelten, diese nicht weiter zu behelligen. In der gleichen Sache erhielt am 26. Jänner 1478 Hilprant Jörger Befehl, den Pfleger Christoph Jörger, der diese Untertanen der Herrschaft Roith wieder zurückgebracht, in dieser Richtung nicht zu irren. Was nun den Befehl des Kaisers vom 30. Mai 1478 an den Grasen von Schaunburg, an Gotthard und Ulrich von Star- hemberg, dann an Richter und Rat zu Linz, Enns und Steyr anbelangt, den Christoph Jörger, Pfleger zu Rewt, in den landesfÜrstlichen Rechten an dene „geslos Rewt" keinen Eintrag zu tun (Chmel Mater. II 663), so ist das gemeinschaftliche Vorgehen der Genannten, das nur ein gleicher Beweggrund hervorgerufen haben konnte, wohl nicht anders zu erklären, als daß Christoph Jörger schon damals Pächter des Aufschlages war, wegen 231

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