Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

dendc Grasbach, dann die Gusen selbst die Grenze. An derselben lag rechts der Passauische Markt Gallneukirchen und links die bischöfliche Beste Riedegg. Diese war, soweit unsere sicheren Kenntnisse zurückreichen, Passauer Eigen. Die Anslegung einer Stelle in der erwähnten Grenzbeschreivung, welche von proprietates episcopales, dem bischöflichen Grundeigentum, und den proventus, den Einkünften des Haunsperger (Gottschalk) spricht, läßt, worauf schon General Baron Handel im „Gemürke von Wildberg" hingewiesen hat, die Deutung zu, daß das ganze fragliche Gebiet zwischen dein Haselgraben und der Gusen sowie vom Grasbache weiter nordwärts einst ebenso wie Wildberg Eigen der Haunsberger war und dann erst, in ähnlicher Weise wie Wildberg, von den Bischöfen erworben wurde. In diesem Falle könnte der um das Jahr 1150 lebende und im ältesten Totenbuch des Klosters St. Florian eingetragene Marchward de ridecco und vcr in den Mon. bvic. XXVIII 111 genannte Gotscalc de Riedeke als die ersten Besitzer von Riedegg angesehen werden; der letztgenannte Gottschalk wäre dann ein und derselbe Mann mit Gottschalk von Haunsberg, der Wildberg als Eigen besaß. Die Passauische Herrschaft Riedegg bildete häufig den Gegenstand der Verpfändung. Im Jahre 1256 war Riedegg in den Händen des Ulrich von Lobenstein, der sich verpflichtete, wenn ihm 24 D Gülten übertviesen werden, Riedegg dem Bischof auszufolgen. In welchem Verhältnis zu Riedegg und zu dem Bischof die nachfolgend benannten Burggrafen (1351) Ortolf der Biber, (1358) Hans von Traun, (1361) Friedrich der Walch, (1373) Ulrich der Frodnacher, (1374) Eberhard der Stadler standen, ist nicht zu bestimmen. Sicher ist, daß in nächster Zeit Riedegg verschuldet, wenn nicht verpfändet war, da nach einer Notiz im bestandenen Wildberger Archive Rüdiger von Starhemberg, Gertrud von Losenstein und Georg von Volkensdorf dem Hans von Traun (der im Jahre 1358 zn Riedegg seßhaft war), versprachen, die Schuldscheine über Riedegg auszufolgen. Die Verschuldungen der bischöflichen Güter in Oberösterreich nahmen zu. Aus den Verträgen und Abmachungen nach der Unterwerfung der Schaunburger geht hervor, daß der Graf von Schaunburg Satzbriefe des Bischofs über die Besten Viechtenstein, Wesen, Rannarigl, Haichenbach, Riedegg, Markt Beiden mit Landgericht und Gallneukirchen in Händen hatte. Diese Schuldscheine waren nach den Bestimmungen des Friedensschlusses 1383 dem Herzog Albrecht durch den Burggrafen von Nürnberg und dem Landgrafen von Leuchtenberg zu übergeben und vom Herzog wieder dem Bischof auszufolgen. Bischof und Domkapitel von Passau bestätigten auch dem Grafen von Schaunburg die durch die Pfleger von Tannberg und Wesen an sie erfolgte Übergabe der Schuldscheine am 12. Juli 1384. Für die Rückgabe mußte der Bischof und das Domkapitel dem Herzog Albrecht 229

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