Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

zur Gutmachung der von den genannten Rittern und anderen Leuten seit drei Jahren verursachten Schäden als auch zur Sicherung der Gegend vor künftigen Friedensstörungen. Der Falkensteiner und der Tannberger wurden verpflichtet, die Schäden nach einer bestimmten Einschätzung gut zu machen. „Ob si des niht leistent an der bezzerung oder ubervuren mit schaden, den si taeten, so suln si sin rehtlos und erlos und si suln ir rechtiu lehen alliu sin ir Herren und sol man von ir eigen bezzern, swaz si habent schaden getan. Und sulen daz di tuon in der ir eigen liget." Weil später die Inhaber der Burg Rannaridl mit Vorliebe auf ihrem Stammschloß Falkenstein saßen, besoldeten sie auf Rannaridl Burggrafen. Als solcher erscheint im Jahre 1325 Albrecht der Jagenreuter, im Jahre 1345 Chunrad der Peunter. Die Bischöfe von Passau waren schon im 12. Jahrhundert bemüht, durch Feudalisierung des noch bestehenden Eigenbesitzes im Mühellande ihren Machtbereich gegen Osten vorzuschieben. Dazu sollte auch Rannaridl dienen. Als im Jahre 1301 Friedrich und Chunrad von Falkenstein ihren Anteil an der Beste Rannaridl verpfänden mußten, kam' dies dem Bestreben des Hochstiftes entgegen. Weitere Fortschritte gewann der Bischof in den Erbstreitigkeiten späterer Besitzer. Die Brüder Chalhoch, Ulrich und Haug von Falkenstein beschlossen endlich 1348, die Burg dem Bischof von Passau zum Verkauf anznbieten. Nur über den Wert ihrer Anbote wurden sie nicht einig, diesen sollte ein wiederholt (1349, 1350 und 1355) angerusenes Schiedsgericht bestimmen, dessen Aussprüchen aber nie Folge gegeben wurde. Der Streit dauerte fort; Chalhof auf der einen, Ulrich und Hang von der anderen Seite. Endlich kamen die Brüder überein, beim Verkaufe die Wertbestimmung eines jeden Anteils dem Käufer, dem Bischof von Passau, anheimzustellen. Chalhoch war der erste, er verkaufte au: 30. November 1357 seinen Anteil um 2300 K, Haug am 28. Februar 1358 um 1000 T und Ulrich, der noch einen auf Rannaridl lastenden Satz zn tilgen hatte, an: 21. August um 1300 k«. Er versprach, die Einlösung der Schuld bis Lichtmeß 1360 zu bewirken. Nachträglich erhob noch ein Falkensteiner, Peter zu Zaytzhofen, Ansprüche wegen Rannaridl; er trat erst am 5. August 1384 dem Bischof gegenüber zurück. Der Bischof mußte, um den Kaufpreis bezahlen zu können, Geld aufnehmen. Im Jahre 1370 erklärte er, daß die Bürger von Passan ihm zum Kauf von Rannaridl 1000 K" vorgestreckt haben. Die Geldverhältnisse des Bischofs zwangen ihn einige Jahre nach der Erwerbung von Rannaridl, dieses nebst Viechtenstein, den beiden Besten Wesen, Haichenbach, Neufelden und Riedegg an die Schannburger zu verpfänden. Das Hochstift kau: erst wieder in den Besitz der Burgen, als nach 220

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