Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

bergern, später dem Witiko von Rosenberg zustand, wird er damals noch nicht Passauer Lehensmann gewesen sein; jedenfalls gehörte er nicht nach Pührnstein bei Herzogsdorf. Die Beste Pührnstein war nach dem Vertrage des Jahres 1231 von Witiko an die Bischöfe von Passau gelangt. In den Güterverzeichnissen des Bischofs Otto ist Pührnstein bereits ausgenommen. Die Passauer Bischöfe besetzten Pührnstein mit Burggrafen, aus deren Reihe in den Jahren 1309 bis 1311 Jakobs (der Strachner) bekannt wird. Das Bistum mußte bald zur Verpfändung schreiten; so finden wir im ersten Drittel des 14. Jahrhunderts Jans von Capellen in der Jn- habung von Pührnstein. Aus dessen Urbar kann man den beiläufigen Umfang und Bereich der Herrschaft herstellen. Die Untertanen waren zerstreut in den heutigen Gemeinden Kirchberg, Altenfelden, Freundorf und Berg bei Rohrbach. Auch Jans von Capellen mußte Geld aufnehmen und Dietrich dem Harrach im Jahre 1337 Pührnstein um 300 ß" gegen Wiederlösung in Pfandschaft geben, scheint es aber vorgezogen zu haben, die Lehenschaft von Pührnstein zu verkaufen, denn nach Mon. boic. XXX 2. 266 war schon im Jahre 1338 Ulrich von Tannberg auf Pührnstein seßhaft. Die Herrschaft war um das Jahr 1385 an Heinrich von Falkenstein ausgegeben, gedieh aber dann wieder an Gundaker von Tannberg. Nach dem im Jahre 1411 erfolgten Tode Gundakers finden wir Pührnstein im Besitz der Starhemberger, freilich, wie wir sofort sehen werden, nicht ohne Widerspruch. Wahrscheinlich sofort nach dem Tode Gündakers von Tannberg, als die Starhemberger die Erbschaft antraten, sprach auch das bayrische Geschlecht der Satelpogen das Erbe an. Die Sache zog sich in die Länge, der Streit kam bis an den deutschen Kaiser. Am 9. März 1437 ladet Kaiser Siegmund Ulrich und Hans von Starhemberg vor sein Gericht, um sich gegenüber der Klage des Erasmus Satelpogen in der Sache der aus der Tannberger Verlassenschaft stammenden Beste Bierchenstain zu verantworten. Die Brüder scheinen der Vorladung gefolgt zu sein, sich aber auf die Eigen- schaft der Beste als Lehen der Bischöfe von Passau berufen zu habeu, deun am 18. Juni 1437 beauftragte der Kaiser den Bischof von Passau, die Brüder von Starhemberg in Angelegenheit der von dem Satelpogen angesprochenen Beste vor das Lehengericht des Bischofs vorzuladen. Die Vorladung erfolgte am 16. November 1437. Die Starhemberger verlangten einen Geleitbrief. Auch dieser wurde ihnen am 31. Dezember 1437 ausgestellt. Der Bischof verschob hierauf auf den 2. Jänner 1438 die Entscheidung über Pührnstein. Die Starhemberger blieben jedenfalls weiter im Besitze, wenn auch die Ansprüche der Satelpogen nicht ruhten. Nach zehn Jahren lebte der Prozeß wieder auf. Am 23. August 1448 wurden die Brüder in 202

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2