der Anführung des Namens Aschach keine Unterscheidung macht, so muß man den Bernhard von Aschach doch dort suchen, wo sich der geschenkte Weingarten befand. Darüber gibt es wohl keinen Zweifel, wo dieser Ort zu suchen ist. Die Weingärten um Afchach und die Maut in Aschach sinv ja Gegenstand zahlreicher Urkunden. Da in vielen Ausschreibungen Bernhard und Reginolt, Reginolt und Adalram, häufig bei ein und derselben Gelegenheit genannt werden, so gehören alle dorthin, wo Bernhard zu suchen ist, das ist nach Aschach an der Donau. Dafür tritt noch ein anderer ilm- stand ein, daß nämlich die Namen dieser Aschacher zu einer Zeit verschwinden, in welchen die Flamen der Schaunburger, die späteren Besitzer von Aschach, austreten. Daß in Aschach noch andere, mit ihrem Besitz vermögensbe- rechtigte Leute hausten und auch freier Besitz Auswärtiger vorhanden war, zeigt die große Zahl Schenkungen, vornehmlich von Weingärten in Aschach, die an Klöster mit berechtigter Hand gemacht wurden. Immerhin betrafen sie nur Einzelbesitz. Von einem Großgrundbesitz, einem Prädium mit Hintersassen war bislang nicht die Rede. Wir können jedoch aus späteren Verhältnissen auf ältere schließen. Aschach stellt sich danach als Bestandteil einer Herrschaft Stauff heraus. Diese wieder war ursprünglich! Kirchen- gut der Bischöfe von Passau und durch die Grafen von Formbach an die Schaunburger gediehen. Die Schaunburger waren zugleich Inhaber der in der Folge viel genannten Maut in Asch ach, jedoch! nicht als bischöfliches, sondern als Reichs-Lehen, was ursprünglich alle Mauten waren. Noch! ziemlich spät kam dieses Verhältnis zum Reiche bei der Maut in Aschach zum Ausdruck. Im Jahre 1331 bestätigte König Ludwig der Bayer dem Grafen Heinrich von Schaunburg die Jnhabung der Maut von Reichs wegen. Auch die Aschacher Maut war im Besitze der Formbacher gewesen. Der Abt Heinrich von Formbach beruft sich gelegentlich einer Mautbegünstigung darauf, daß der Stifter des Klosters (Graf Eckbert I.) auch Inhaber der Aschacher Maut gewesen sei. Geradezu von dem Bestand der Maut hören wir erst unr das Jahr 1190 durch eine 1 Aufschreibung des Klosters Reichersberg. Der Propst Gerhoch war gezwungen, für alte Rechte und Begünstigungen seines Stifts einzutreten und wies dabei darauf hin, daß diese Rechte an der Maut schon an 40 Jahre alt waren — also wahrscheinlich bereits auf die ersten Schann- burger zurückgingen. Manche bayrische und österreichische Stifte erhielten von den Schaun- burgeru Begünstigungen bei der Durchfahrt. In einer dieser erneuten Mautbegünstigungen für das Kloster Alders- bach vom Jahre 1221 heißt es, daß die alten Rechte des Klosters auch für die „neuen Podinen" (Podem für Schiffsboden, dann auch! für Schiff selbst) gelten sollen. Ein Gunstbrief für das Kloster S. Nikola zu Passau 13
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