Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

wurden im Jahre 1569 an den Besitzer Stängl von Reichenau verkauft. Sie waren landesfürstliches Lehen und bereits im Jahre 1370 im Besitze der Starhemberger. Lobenstein war nur ein Burglein, dessen auffallendsten Bestandteil der hohe siebeneckige Turm mit einer Mauerstärke von drei Metern bildete. Die Umfassung des winzigen Burghofes hatte mit Ausnahme eines Grabens keine Verstärkungen durch Seiten- oder Vorwerke. Die gesamte Anlage ohne Graben besaß nur einen Durchmesser von 15 Meter. In den letzten Jahren wurde die Ruine von einem Sonderling als Einsiedler bewohnt, dessen geringer Habseligkeiten sich ein Mörder bemächtigte. 101. Losenstein. Schon im 12. Jahrhundert saßen hier Dienstmannen der Markgrafen von Steyr, aus deren Reihe uns ein Ortolf und ein Jmbricho zwischen 1170 und 1186 genannt wird. Ortols war Zeuge bei einer Schenkung des Heinrich von Dunkelstein an das Kloster Garsten, und Jmbricho befand sich in zahlreicher und vornehmer Gesellschaft, als sein bereits Herzog gewordener Markgraf dem Kloster Admont eine Urkunde ausstellte. Gemäß des Vertrages auf dem Georgenberge zu Enns kam die Herrschaft Losenstein aus dem Eigen der Markgrafen von Steyr an die Baben- berger. Als dann Herzog -Ottokar nach dem Aussterben dieses Geschlechtes die Herrschaft der österreichischen Länder antrat, unterwarf sich der auf der Burg Steyr sitzende Dietmar aus dem Geschlechte der Starhemberger nicht sofort. Ottokar zog es vor, den Vergleichsweg zu betreten. Er schloß im Jahre 1252 zu Linz einen Vertrag mit Dietmar. Dieser verpflichtete sich, die Burg Steyr dem Herzog offen zu halten, behielt aber die Burgvogtei und damit die zur Hofmark gehörigen Güter. Der Herzog übergab ihm dazu sein Eigenrecht (jus meum) auf Losenstein. Dadurch kam Losenstein in das Eigen der Starhemberger, von denen die Linie, die von Dietmar abstammte, sich von Losenstein nannte. Da Dietmar in Steyr seßhaft blieb, setzte er auf Losenstein Amtleute ein, von denen im Jahre 1263 und 1282 Walchun und sein Sohn Heinrich genannt werden. Unter den neuen Besitzern kam es um 1255 zum Bau der Kirche in Losenstein. Die Losensteiner blieben durch Jahrhunderte im ständigen Besitz der Herrschaft, und zwar als österreichisches Lehen, während man nach dem Wortlaute des Vertrages vvm Jahre 1252, mit welchem der Landesfürst sein Eigentumsrecht (jus) auf Losenstein abtrat, voraussetzen sollte, daß er Losenstein dem Dietmar ins Eigen übertragen habe. 156

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