Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

singer an Sigillatafunden einwandfrei nachgewiesen hat (Jahresbericht des Museums 1924), spätestens bis in die Zeit des Kaisers Vespasian (69 bis 72) zurück, während der Bau des Römerlagers in Laureacum erst um das Jahr 180 erfolgte. Nach dem um das' Jahr 400 unserer Zeitrechnung verfaßten Verzeichnis aller Amtsstellen im West- und oströmischen Reiche (notitia digni- tatuni utriusqne imperii) war Lentia der Sitz des Präfekten der unteren Abteilung der Liburnarier der zweiten italischen Legion und Standort berittener Bogenschützen. Mit dem Zusammenbruch der Römerherrschaft verschwindet der Name der Stadt nicht. Von Mund zu Mund wird er überliefert, bis er in der Karolingerzeit als Linza wieder auftaucht. Es war während des Feldzuges gegen die Avaren, daß Bischof Walderich von Passau deni Feldhauptmann König Karls, dem Grafen Gerold, Bruder Hilde- gardcns, König Karls Gemahlin, in: Jahre 799 die Martinskirche und das Schloß zu Linza als Leibgeding verlieh. Linz besaß damals nicht nur eine Kirche und Schloß, sondern war, wie wir sofort hören werden, auch Gerichtsort des Gaugrafen. Graf Wilhelm entschied im Jahre 819 zu Linz einen Rechtsstreit über einen Besitz zu Rufling. Graf Wilhelm war auch bei dem Puchenaner Taiding im Jahre 827 als Leiter beteiligt, daher auch die Gegend von Puchenau zu seiner Gaugrafschaft am rechten Ufer gehörte. Die Eigentumsverhältnisse über Burg und Ort Linz im frühen Mittelalter sind nicht vollständig geklärt. Die Bischöfe von Passau beanspruchten das Eigentumsrecht, während Herzog Leopold Linz als Eigen von Gottschalk von Haunsberg anfangs des 13. Jahrhunderts angekauft hatte. Freilich erklärt später (1241) wieder Herzog Friedrich! die civitas Linz als Lehen vom Bischof von Passau innezuhaben. Linz war schon vor den Ungarnkriegen der besuchteste Marktort im Tranngau, besaß einen Marktvorsteher und war Mittelpunkt des Salzhandels. Alles dies stellt sich aus der noch vor dem Ausbruch der Ungarnkriege zu Raffelstütten verfaßten Zollordnung heraus. Als Herzog Leopold durch Kauf in den Besitz von Linz gelangte, verlieh er sofort seinen Bürgern nicht nur Rechte innerhalb des Ortes, sondern auch Maut- und Zollbegünstigungen im Handel außerhalb. Durch die Rechte im Innern erhielt der Ort die Bedeutung einer Stadt civitas. Diese inneren Rechte bestanden in der Loslösung aus der Gerichtsbarkeit der Grafen, wenigstens in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten und bei minderen Strafsachen. Die Gerichtsbarkeit übte ein vonr Landesfürsten bestellter Stadtrichter aus. Die Verwaltung der Stadt war in der Hand derGesamtbürger- schaft. Diese faßte ihre Beschlüsse in den „ehaft Taidingen". Der älteste bekannt gewordene Linzer Richter hieß Herrmann; er hatte im Jahre 1242 sein. Amt bereits niedergelegt. Aus diesem Jahre sind uns auch die ältesten 150

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