Die Pfandsumme betrug für beide Herrschaften 4000 Dukaten mehr 3000 77, während einige Jahre später die Einkünfte aller drei Herrschaften nur mit 840 77 angcsetzt Wurden. Während des Auflehnens der österreichischen Länder gegen Kaiser Friedrich war Kogl in Pfandschaft des Pankraz und Michel Albrechtsheimer. Als König Laßla die Regierung Österreichs übernahm, befahl er im Jahre 1453 dem Pfleger Michel Albrechtsheimer, er habe Kogl an Gilg Visch- meister zu übergeben. Michel Albrechtsheimer kam diesem Auftrage erst nach, als ihm durch Stephan und Lambrecht Espan, die vom König die Auslösungsbcwilligung erhalten hatten, die Pfandsumme ausfolgten. Die Pflege von Neu-Attersee erhielt bald darauf Ortolph Geh wann. Es währte nicht lange, so hatte Reinprecht von Wallsee Kogl, Frankenburg und Seisenburg für den nicht vollständig ausgezahlten Kaufschilling bei Verkauf der Wallseer Güter in Pfandbesitz. Reinprecht starb im Jahre 1483. Der Kaiser nahm sofort von Kogl Besitz, ohne Rücksicht, darauf, daß die Schuld an Reinprecht noch aufrecht bestand. Die Erbin Reinprechts, seine Tochter Barbara, und ihr Mann Siegmund von Schaunburg wendeten sich am 26. März 1483 vergeblich durch Vermittlung des Gundaker und Ulrich von Starhemberg an den Kaiser. Die Angelegenheit änderte sich auch unter Kaiser Maximilian nicht. Graf Siegmund von Schaunburg besetzte endlich Kogl und Frankenburg, starb aber in: Jahre 1498. Mit den Erben kam es zu einem Vergleich, nach welchem ihre Ansprüche mit 4000 Gulden rhein. abgefertigt wurden. Kaiser Maximilian verpfändete ^daraus die Herrschaften Kogl, Kammer und Frankenburg an seinen Statthalter Wolfgang von Polham um 45.457 Gulden 22 Stüber 42 Erzherzog Ferdinand bewilligte im Namen des Kaisers Karl V., daß die genannten Herrschaften dem Ciriak von Polham, Sohn Wolfgangs, .gegen Verzicht auf seine Forderung als erbliches Lehen überlassen werden, wobei er das Wiedereinlösungsrecht sich vorbehielt. Die Polheimer hingen der Lehre Luthers an. König Ferdinand beschloß, von dem Wiederkaufsrecht Gebrauch zu machen und die Herrschaften in die Hände eines Katholiken zn bringen. Ein solcher war sein Kämmerer Hans Hofmann von »Grienbüchel. Weikard von Polham und sein Bruder erhielt von Hofmann wußer der Pfandsumme noch 9640 Gulden. Hans Hofmann lieh dem Kaiser Ferdinand später außerdem 30.000 Gulden. Nach den: Ableben Hans Hofmanns beschloß Kaiser Max II. die Einlösung, für die sich auch das Land einsetzte. Ihm fehlte aber das Geld, dieses mußte er in kleinen Beträgen von den oberösterreichischen Städten und einzelnen Adeligen ausleihen. Im >Jahre 1570 waren die Herrschaften endlich in den Händen der Landesherren. Aber wie lange! Ferdinands Nachfolger, Kaiser Rudolph II. war seinen: Botschafter in Madrid, dem Freiherr:: von. Khevenhiller tief verschuldet, dessen Forderungen beliefen sich auf 218.831 135
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