waren schon von den Agilolfingern zur Dotation des Klosters Mondsee verwendet worden. König Karl der Dicke schenkte im Jahre 885 den neunten Teil des Ertrages von Atarhoue der Kirche von Ötting, König Heinrich II. wendete seine Gunst dem Bistum Bamberg zu und übergab im Jahre 1007 den Atarhos im Attergau im Komitate des Gebhard dem Hochstiste. Als die Schaunburger in den Besitz der Nachoarherrschaft Kammer traten (1249), erhielten sie vom Bistum Bamberg die Vogtei über Atarhos. Bischof Berthold verlegte im Einverständnis mit Wernhard von Schaunburg die Hofmark Atarhofen nach dem Schlosse auf dem Berge „Kogl", welche neben diesem Namen auch den Neu-Attersee führte. In St. Georgen, unterhalb Kogl, sollte ein -für Ausübung der Gerichtsbarkeit dienliches Haus erbaut werden. Die Zeit, wann die Übersiedlung erfolgte, läßt sich nicht genau bestimmen, wahrscheinlich geschah es im Jahre 1264; jedenfalls war sie im Jahre 1289 bereits geschehen, denn der in diesem Jahre zwischen den: Bischof Arnold und den Schaunburgern abgeschlossene Vertrag über die Ausübung der Vogteirechte wurde nicht mehr in Atarhos, sondern zn Attersee, das ist Neu-Atterseee oder Kogl, abgeschlossen. Die Verwaltung der bischöflichen Herrschaft Attersee-Kogl besorgten rittermäßige Leute, genannt werden in der Zeit von 1249 bis 1309 Chunrad der Zizmann, Heinrich der Zizmann und Haidfolch. Auch die Fürstbischöfe von Bamberg gaben mehr aus als sie einnahmen und mußten den Weg der Verpfändungen betreten. So geschah es mit Attersee-Kogl. Im Jahre 1309 verpfändete der Bischof dieses Gut an die Schaunburger, bald darauf 1327 übergab er die Pfandschaft von Attersee, Friedburg, Kirchdorf, dann von Salaberg bei Haag und den Besitz in der Wachau dem Heinrich von Hohenlohe zu Leibgeding gegen Abtretung der Burg Wernsberg mit der Zusicherung, daß auch die Verpfändung der dem Abt von Kremsmünster und dem Spital am Pyhrn verliehenen Güter folgen werde. Die Pfandschaft hatte im Jahre 1342 ein Ende. Für seine Verwendung bei der Auslösung von Attersee und Friedburg erhielt damals der Ritter Volker von St. Leonhard ein Haus zu Villach als Leibgeding. Die Verpfändung war kaum eingelöst, als ihr eine neue folgte. Neu- Attersee und Friedburg kamen an Chunrad Kuchler und Hertel dessen Sohn, die im Jahre 1358 die Herrschaften dem Bischof Leopold ledig ließen. Jedoch schon am 8. Mai 1359 konnten die Grafen Wernhard, Ulrich und Heinrich von Schaunburg in Sachen der ihnen vom Bischof um 1500 7t wieder verpfändeten Burg Attersee den Revers ansstellen, welchen Ulrich der Schenk, Burggraf zu Attersee, als Zeuge fertigte. Die Schaunburger, die nach den Erfahrungen urteilten, wollten die Pfandschaft länger genießen und machten zur Bedingung, daß eine Rückzahlung der Pfandsumme uicht vor zwölf Jahren stattfinden dürfe, aber auch daß bei einem in Aussicht genommenen Verkauf sie das Vorkaufsrecht besitzen sollen. 183
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