Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

an Schloß Haus. In der Familie Schweinbäck blieb der Besitz nicht lange, im Jahre 1524 war er bereits von Adam Schweinbäck an Georg von Landau gelangt. Bei der Güterteilung nach Hans von Landau kam Haus im Jahre 4578 an dessen Neffen Erasmus von Landau. Dieser wanderte religionshalber während der bayrischen Jnhabung von Oberösterreich nach Böhmen aus. Haus wurde im Jahre 1622 Besitz des Grafen Helfrich Meggau. Nach dessen Ableben kam es zu einem Erbstreit zwischen Elisabeth von Meggau und den Grafen Friedrich und Ferdinand Cavriani; ein Vergleich brächte Haus in den Besitz der Grafen Cavriani. Noch in die Zeit der Landauischen Jnhabung reicht ein zweiter Rechtshandel zurück, den schon der Vater des Georg Händl von Ramingdorf mit Erasmus von Landau eröffnet hatte. Der Streit wurde noch zur Zeit der Cavrianischen Herrschaft weitergeführt und endete im Jahre 1652 damit, daß die Meggauischen Erben an Händl von Ramingdorf 1000 Gulden auszahlen mußten. Helfrich von Meggau hatte auch das ganze Landgericht Freistadt inne; nach seinem Tode wurde aus einem großen Teile ein neuer Gerichtsbezirk Haus gebildet. Die Anführung einzelner Grenzpunkte läßt den bedeutenden Umfang des neuen Landgerichtsbezirkes ersehen. . Von der Waldaist nördlich Reichenstein beginnend, lief die Grenze längst der Waldaist bis zum Zusammenfluß der Feld- und Waldaist, berührte dann die Punkte und Linien Obenberg bei Mauthausen, Marbach, Donau, schloß Luftenberg ein, das nur einen Burgfrieden besaß, ging dann über Pulgarn, Reichcnbachgraben, Straße Linz—Gallneukirchen, Mündung des Essenbaches (Pleschingerbaches) in die Donau, entlang derselben bis an die Linzer Brücke, zur bestandenen Kapuzinerkirche in Urfahr, dann, wieder sich östlich wendend, nach Steg, Dornach, Gallneukirchen, die Gusen aufwärts bis gegen Reichenau, nach Dreiegg bei Zwettl, das Landgericht (Freiung) Reichenau einschließend, Hirschbach, Jaunitzbach, Feldaist bis Käfermarkt, dann östlich über Neustadt an die Waldaist nördlich Reichenstein. Da Schloß Reichenstein innerhalb dieser Grenzen zu liegen kam, beweist, daß nrit der „Freiung" von Reichenstein keine höhere Gerichtsbarkeit verbunden war. Von dem Grafen Franz Karl Cavriani kam Haus zuerst an die Hofkammer und von dieser im Jahre 1708 an Gundaker Thomas von Starhem- berg. Dieser ließ das alte Schloß niederreißen und ein neues zwei Stock hohes Gebäude errichten, das aber keine architektonischen Vorzüge aufweist. Aus seinen Herrschaften Haus, Eschelberg, Rottenegg, Reichenstein errichtete er ein Fideikommiß, das bis heute in der Familie Starhemberg verblieben ist. 120

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2