den Hof in Hagenberg, Gemeinde Lambach-Edt zu Leibgeding. Chunrad erscheint auch später noch in Urkunden des Stiftes Lainbach. Greisingberg selbst als Besitz der Greisenecker wird urkundlich erst im Jahre 1508 genannt, als Wolfgang von Liechtenstein, Herr auf Reichenstein, dem Christoph Greisenecker das Lehen Greisingberg verlieh. Un- kontrollierbaren Nachrichten zufolge soll ein Albrecht Greisenecker den Sitz Greisingberg in den Jahren 1313—1317 erbaut haben. Im Jahre 1574 kam das Gut nach dem Tode des Andreas Greisenecker zufolge einer testanrentarischen Verfügung einer Großtante an die Nachkommen ihrer Schwester, an die Familie Kienast. Wenn wir Hoheneck folgen dürften, so hätte Greisingberg im Jahre 1530 einer Familie Hofmann gehört. Das könnte nur bei Änderung der Jahrzahl seine Richtigkeit haben. Während Reichenstein aus dem Besitz der Liechtensteiner an den Ritter Christoph Haim gelangte, kaufte Georg Gundaker vou Neuhaus im Jahre 1582 das ehemalige Liechtensteiner Lehen Greisingberg. Scholastika von Hoheneck, Witwe des Georg Neuhauser, verkaufte das Gut im Jahre 1633 au Reichard von Sprinzenstein, der damals Besitzer von Reichenstein war. Von Wenzel Grafen vou Sprinzensteiu übernahm den Besitz zugleich mit der Herrschaft Reichenstein der Graf Gundaker Thomas von Starhem- berg. Dieser vereinigte beide Güter mit seiner Herrschaft Haus. Der Um- staud, daß die Burg Reichenstein und das Ansiedel Greisingberg durch ihre Besitzer oder Pfleger nicht mehr bewohnt wurden, hatte zur Folge, daß hier, wie bei anderen Starhembergischen Schlössern, nach und nach der Versall eintrat. Reichenstein ist heute Ruine, Greisingberg, das nach dem Stiche Wischers schon damals das Aussehen eines Bauernhofes hatte, ist heute nichts anderes als ein solcher. 61. Grienav (Grünau). Nicht jenes bekannte Grünau an der Alm ist gemeint, sondern Schloß und Ortschaft Grünau bei Mauthaufen. Dieses Gut war vor dem Jahre 1212 Eigen des Ortolph von Volkensdorf und wurde durch eine auf Vertrag beruhende Verschiebung der Besitzverhältnisse aus einem Eigen zu einem Lehen. Dem Ortolph von Volkensdorf stand zur Zeit die Gerichtsbarkeit im Traunviertel zwischen der Traun und Enns zu, und zwar in erster Linie von Seite des Domvogtes von Regensbnrg, dem wieder die Gerichtsbarkeit vom Herzog von Österreich verliehen war. Ortolph von Volkensdorf kam in Ausübung der Gerichtsbarkeit wiederholt in Streit mit Sekker, Burgen und Schlösser. 105 14
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