Herzog noch weitere 372 T. Um diese Zeit cimtete in Grein der Richter Marquard. Als Herzog Albrecht II. die Regierung -der österreichischen Länder übernahm, wollte er sich wieder in den Besitz des Marktes setzen; für die Forderung des Alber von Volkensdorf auf Grein und Seisenburg im Betrage von 950 ST setzte er ihm im Jahre 1334 eine jährliche Rente von 100 T von der Herrschaft Steyr als Gegenwert aus. Im Jahre 1369 erfolgte eine neuerliche Verpfändung; wie lange diese währte, ist nicht bekannt. Jedenfalls waren die Herzoge 'bedacht, ihren Bürgern zu Grein, die im Handel auf der Donau mit den viel günstiger gelegenen Städten Enns und Linz schwer zu kämpsen hatten und auch von anderen Seiten Störungen erlitten, durch Gunstbriefe aufznhelfen. Die älteste vorhandene Verleihung ist jene Herzog Albrechts III. vom Jahre 1379; er befiehlt darin allen Landherren, Rittern, Knechten, Pflegern, Burggrafen, Richtern, Mautern und anderen Amtleuten, allen Untertanen, die „urfar auf der Tunaw" haben, die Bürger von Grein in Schiffung und „Arbeit" (Handel) auf der Donau nicht zu irren. Ein ähnlicher Befehlest gegeben am 4. Juni 1399 und sofort wieder ein dritter am 16. Jänner 1400. Zu gleicher Zeit erging ein Befehl des Herzogs an den Pfleger von Werfenstein, Hans von Stubenberg, die Leute von Grein durch Ausrichten neuer Fluder nicht zu stören; dieser Befehl wird am 9. Juni 1399 von Herzog Albrecht wiederholt. Der vorangegangene scheint nicht gefruchtet zu haben. Beide Fürsten bestätigten den Bürgern von Grein am gleichen Tage Die alten Rechte wegen Schiffung und Handel auf der Donau, befreiten sie bei Verfrachtung von und zu ihren Ladstätten zwischen Werfensteiu und der Perger Ladstatt Neheim (heute Neuhamer bei Ruprechtshofen) von der Grundruhr und bestätigten das Fischereirecht des Marktes in der Donau von Werfenstein bis Darnach.' Wie bei Linz und Enns spielte auch in Grein der Handel mit Salz eine bedeutende Rolle. Nach einem Vertrag oer beiden Herzoge Albrecht und Wilhelm vom Jahre 1398 mit dem Erzbischof von Salzburg war dem „hellischen" Salz der Landweg links der Donau von Linz über Mauthauseu, Grein, Krems. Stein und Korncuburg angewiesen. Im Salzhandel kam Grein bald mit den Ennsern in Streit. Obwohl Alber von Volkensdorf von Kreuzen am 1. April 1422 erklärte, daß die Greiner von jeher das Salz ungehindert woher immer beziehen und wieder verkaufen durften, entschied im Jahre 1445 Kaiser Friedrich, daß die Greiner das Salz von Enns abnehmen müssen, obwohl die Greiner nachwiesen, daß sie das Salz den Ennsern teurer zahlen mußten, als früher geschehen. Jedenfalls waren die Bürger von Grein im Laufe der Zeit vermögend geworden. Aus den österreichischen Lehenbüchern ist zu ersehen, welche bedeutende Anzahl von landesfürstlichen Lehen die Greiner im Besitze hatten. 101
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2