Franz Xaver Schweickhardt

79 rad Sigmund Anton Graf von Starhemberg, durch Erbschaft vom Vorigen; im Jahre 1733 dessen Sohn Jo¬ hann Ernst; im Jahre 1733 dessen Bruder Georg Adam Fürst von Starhemberg, durch Abtretung; im Jahre 1816 dessen Sohn Ludwig Fürst von Starhemberg; und im Jahre 1024 Valentin Graf von Esterhazy, welcher noch gegenwärtig diese Herrschaft bestgt. Nachstehende Ortschaften gehören zur Ortsherrlichkeit der Herrschaft Krumnnstbaum. Golling. Ein Dorf von 20 Häusern, mit der nächsten Poststation Melk. Zur Kirche gehört dasselbe nach Groß=Pöchlarn, zur Schule aber nach Erlaf. Das Landgericht ist die Herrschaft Peilenstein zu St. Leonhard am Forst; Conscriptionsobrig¬ keit Herrschaft Pöchlarn, und Ortsherrschaft Krumnußbaum, welche auch mit Matzleinsdorf die hierorts behausten Unter¬ thanen und Grundholden besitzt. Der Werbkreis gehört zum 49. Linien=Infanterie=Regiment. Hier leben 23 Familien, 55 männliche, 59 weibliche Per¬ sonen und 14 schulfähige Kinder; der Viehstand beträgt 24 Pferde, 16 Ochsen, 48 Kühe, 36 Schafe und 40 Schweine. Die hiesigen Einwohner sind gut bestiftete Landbauern mit einigen Handwerkern. Sie treiben den Körnerbau von Weizen, Korn, Gerste, Hafer 2c., wozu gute Gründe vor¬ handen sind; dann erhalten sie Obst von ihren Hausgärten und treiben eine gute Viehzucht mit Anwendung der Stall¬ futterung, die den eigenen Wirthschaftsbedarf decket. Der Ort Golling liegt in einem schönen Thale, drei Viertelstunden von Groß=Pöchlarn entfernt, welche Gegend gutes Klima und Wasser enthält. — Die Jagd ist ein Eigen¬

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