Franz Xaver Schweickhardt

78 nöthigen Verbindungswege und Seitenstraßen. An Wässern sind blos die Donau und der kleine Neudabach vorhan¬ den, welcher im Orte Neuda eine Mahl= und Säge¬ mühle treibt. Das Recht der Fischerei in der Donau, so wie jenes der Jagd, gehören der Herrschaft Krumnußbaum, wovon letztere blos Hasen und Rehe liefert. — Fabriken oder sonstige Handelszweige bestehen keine; und an Freiheiten be¬ sitzt die Herrschaft blos das Ueberfuhrsrecht über die Donau, allwo eine bedeutende Passage ist, besonders im Sommer, während demselben oft Wallfahrer zu Tausenden sich nach Maria=Taferl überführen lassen. — An bemerkenswerthen Gegenständen kommen blos das herrschaftliche Schloß, vier Gasthäuser, ein Ziegelofen und eine Kalkbren¬ nerei zu erwähnen, die sämmtlich Privaten gehören. Beim Dorfe Krumnußbaum haben wir bereits er¬ wähnt, daß der Ort und resp. die Herrschaft im Jahre 1073 an das Kloster Rott in Baiern durch Schenkung gekommen sey; wie lange das Stift im Besitze davon blieb, ist unbe¬ kannt, daß sie aber in der Folge diese Herrschaft verkaufte beweisen die vielen nachfolgenden Besitzer, die es besaßen, und zwar: im Jahre 1586 Oswald von Fränking; im Jahre 1590 Andrä Schnätterl von Tornau, durch Kauf von Hans Wilhelm von Losenstein; im Jahre 1622 Schröt¬ tel von Schrottenstein, durch Kauf vom Vorigen; im Jahre 1634 Mathias Freiherr von Händel, durch Ueber¬ gabe von der Frau Susanna Geiger, geborne Hofmeyer; im Jahre 1646 Hans Adam Eusebius von Velderndorf und seine Gemahlin Felicitas, geborne Freiin von Händl, durch Abtretung von seinem Schwiegervater Johann Ma¬ thias Freiherr von Händel; im Jahre 1674 dessen Sohn Hans Adam von Velderndorf; im Jahre 1683 Conrad Balthasar Graf von Starhemberg, durch Kauf; im Jahre 1686 dessenj Sohn Ernst Rüdiger; im Jahre 1702 Con¬

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