Franz Xaver Schweickhardt

jede aus einigen Häusern bestehend, wobei es keine so große Wichtigkeit scheint, die Ortsobrigkeit darüber zu besitzen, ob¬ schon wir es in politischer und polizeilicher Beziehung nicht so gering achten. In Folge dessen haben wir uns schon beim Anfange der Darstellung dieses Viertels an einem festen Plane halten müs¬ sen, und dieß zwar nach den erwähnten ständischen Vor¬ merkungen in Uebereinstimmung mit dem Landschema¬ tismus von Steinius, weil alle diese Rubriken nach den genauen Angaben der Herrschaften selbst ausgefüllt worden sind. Wir haben es für höchst nothwendig erachtet, diese kurze Bemerkung zur Aufklärung den verehrten Lesern zu machen, und sie möge auch zugleich als eine Verwahrung für uns dienen, damit nicht die wohllöblichen Dominien meinen, wir hätten in Beziehung auf Ortsherrlichkeit uns bei der Darstellung dieser oder jener Herrschaft geirrt; welches gar leicht auf unser großes und mühevolles Werk ungegrün¬ des einen Schatten von Unrichtigkeit werfen könnte.

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