Franz Xaver Schweickhardt

45 ihren Anfang nahmen, späterhin das Stift wirklich von al¬ len seinen Rechten verdrängten, endlich aber durch gericht¬ liches Erkenntniß und Execution, und letzlich durch Vertrag zwischen Abt Michael und Geymann im Jahre 1599 zum Vortheile Göttweihs sich endigten. Während diesen Streitigkeiten erhielt Rossatz durch ein halbes Seculum akatholische Pfarrer. Zuletzt, vermuthlich nachdem die Pfarrkirche zum Behufe der Göttweiher-Rechte im Jahre 1597 in die Spannung genommen war, wurde das akatholische Religions=Exercitium nach Rossatsbach ver¬ legt, dessen Abschaffung Herrn Geymann einigemale durch kaiserliche Befehle anbefohlen worden. Im Jahre 1599 erhielt Abt Michael den kaiserlichen Auftrag: fleißig aufzumerken, ob jenem Befehle Folge gelei¬ stet werde, und die Pfarre mit einem wohl qualificirten exem¬ plarischen Priester zu versehen. Daß nun Rossatz alsobald wieder katholische Pfarrer bekommen, ist nicht zu bezweifeln. Wie lange sich unterdessen der akatholische Gottesdienst er¬ halten habe, ist nicht bekannt; doch gar lange kann er nicht bestanden haben. Die Fundation der Pfarre bestand nach einer noch vor¬ handenen Fassion vom Jahre 1530, theils in freien, theils dienstbaren Grundstücken, in Ueberzinsungen und in grund¬ büchlichen Gefällen, von welchen sich jedoch der Pfarrer nur nothdürftig erhalten konnte. Ein besonderes Beneficium St. Catharinae, welches auf ähnliche Realität fundirt war, ver¬ mehrte später die Pfarreinkünfte. — Vor der zu Rossatz ein¬ gerissenen Reformation bestand dieses Beneficium für sich, während derselben aber blieb es unbesetzt und wurde sofort dem Pfarrbeneficio einverleibt. Indessen haben die pfarrlichen Rea¬ litäten bereits schon im XVI. Jahrhundert durch die Sorg¬ losigkeit oder anderer Fehler ihrer Administratoren einen Ver¬ lust erlitten; später (im Jahre 1766) veräußerte das Stift

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