Franz Xaver Schweickhardt

44 Zur Zeit der Stiftung Göttweihs erstreckte sich die Pfarre Mautern bis an den Aggsbach; Rossatz in diesem Bezirk eingeschlossen, bestand demnach damals noch nicht als Pfarre. In einer Urkunde vom Jahre 1388 wurde bisher die erste Erwähnung von Rossatz in kirchlicher Hinsicht gefun¬ den. Hier erscheint Rossatz bereits als Pfarre, — wann und wie dieß geschehen? ist nicht bekannt. Wiewohl übri¬ gens Rossatz in dieser Urkunde Ecclesia parochialis heißt, so wird doch gleich darauf gesagt, quod jure filiali ad Ecclesiam Mautern pertineat. Zur Anerkennung dieser Filialität mußten vormals die Kirchenpröpste zu Rossatz jährlich fünf Pfund Pfenninge zum Pfarrhof=Grundbuche von Mautern entrichten, dessen Andenken noch immer in den Pfarrhofgrundbüchern von Mautern fortgeführt wird, indem es darin noch immer heißt: die Gemein in Rossatz solche bei solchem Pönfall geben. 5 Pf. Pfening, so sie es nicht gibt am Tage St. Colomani, so hat der Pfarrer in Mautern Macht, ihnen die Kirchen zu Rossatz zu sperren, bis Ihnen die 5 Pf. Pfening geben werden. Seit dem Jahre 1597 ist aber keine solche Entrichtung mehr. Das Patronat über die Pfarre Rossatz hatte vor dem Jahre 1388 allem Anscheine nach der Pfarrer zu Mautern; in diesem Jahre hat es aber der pas¬ sauische Official, Leonhard Schauer, als päpstlich Bevoll¬ mächtigter, dem Stifte Göttweih, Titulo incorporationis der Pfarre Mautern einverleibt. Später glaubten die Besitzer der Herrschaft Rossatz, die Herren von Spauer und ihre Nachfolger: Ludwig Kirchberger und Erben, und Johann Christoph Gey¬ mann, das Vogtei= und Patronatsrecht über die Pfarre ansprechen zu können. Hierüber entspannen sich zwischen diesen und dem Stifte Göttweih langwierige und hartnäckige Strei¬ tigkeiten, die schon vor dem Eintritte des XVI. Jahrhunderts

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