Franz Xaver Schweickhardt

296 als auch das Recht der Jagd, in Rehen, Hasen, Füchsen, Rebhühnern, Wildenten und Wachteln bestehend, gehört zur Stiftsherrschaft Göttweih. Der Ort und resp. das Gut Meidling ist sehr ale, und außer diesem haben wir noch die beiden Namens verschwi¬ sterten Orte Ober= und Unter=Meidling im V. U. W. W. Ob aber alle diese drei Ortschaften von der bekann¬ ten adeligen Familie von Murlingen (Meidling). ge¬ gründet worden sind, ist schwer zu bestimmen, da wir die Glieder derselben eigentlich nur urkundlich im V. U. W. W. finden. Diesem zufolge sind uns die ersten Besitzer von die¬ sem Gute nicht bekannt, sondern erst im Jahre 1462 erscheint Wolfgang Missingdorfer als Besitzer davon, der dieß Gut von Bernhard von Dachenstein erkaufte. Ferners erscheinen folgende Eigenthümer: Im Jahre 1542 Leopold Weyerhofer; im Jahre 1571 die Erben des Joseph Cadold von Cataneis; im Jahre 1576 Heinrich von Weißbeck; im Jahre 1585 Hans Gruber von Grub; im Jahre 1592 Georg Bernhardt von Kirchberg; im Jahre 1634 Otto Maximilian von Traun, durch Kauf vom Vorigen; darauf nach dem Gültenbuche vom Jahre 1667 dessen Söhne Otto Lorenz und Carl Ludwig Grafen von Traun und Abensperg; ferner durch Kauf von Otto Lorenz, Mathias Adam von Heckenstall; im Jahre 1688 Mathias Ernst von Spindler, durch Kauf vom Vorigen; im Jahre 1695 Maria Anna von Lempruch, geborne von Spindler, von ihrem Vater; im Jahre 1705 Maximilian Anton von Sala; im Jahre 1715 Johann Carl Graf von Kuefstein; und im Jahre 1724 das Stift Göttweih, durch Kauf von Johann Ernst Grafen von Kuefstein.

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