Franz Xaver Schweickhardt

216 zahlt werden, wodurch dem Stifte eine neue Last auferlegt wurde. Abt Theodorich verstarb im Jahre 1359. XXIII. Johann II. von Tallarn. Dieser Abt stand nur durch ein Jahr dem Stifte vor, und hatte also nicht Zeit sich auszuzeichnen; er starb im Jahre 1360. XXIV. Ulrich von Totzenbach, auch Totzenpök genannt, wurde nach damaliger Sitte den Tag nach Johanns Tode zum Abte erwählt; welche schnelle Wechslung der Aebte durch Todesfälle dem Stifte keine geringen Unkosten zufügte. Im Jahre 1365 starb Rudolph IV. nach einer kurzen aber sehr ruhmvollen Regierung. Von diesem Abte ist bekannt, daß er seinem schwierigen Amte nicht entsprach, und wegen schlechter Stiftsverwaltung im Jahre 1370 förmlich seiner Würde entsetzt wurde, worauf er im nämlichen Jahre noch starb. XXV. Ulrich II. Piechfelder. Durch freie Wahl wurde Ulrich gleich nach der Ab¬ setzung seines Vorgängers, zum Abte erhoben, welche Würde er durch 15 Jahre begleitete. Dieser soll zuerst den Gebrauch des Ringes und Stabes vom Papst Urban VI. erhalten haben. Er erlebte sehr traurige Tage, theils weil sein Vor¬ fahrer eine sehr schlechte Verwaltung geführt, theils auch, weil der damalige regierende österreichische Herzog Albrecht Il.

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