Das Land ob der Enns

II. Die Baiern. 57 Die Lage desselben, so weit sie durch die sicher feststellbaren Orte^) Bachmanning, Holzham^ und Kaufing bestimmt erscheint, läßt den Schluß zu, daß der Römerort,zu dem es gehört hat,Tergolape war. Nächst Schwanenstadt liegt Oberndorf, dem kein Niederndorf entspricht. Ist der Name dieses Ortes vielleicht die spätere Form von Ufgau? Zur Umformung des Namens wäre zu vergleichen der Sinn des uf in üfhüs = oberes Stockwerk und der Beisatz dort zu Atergau, der auftritt, als das Wort Gau einen andern Sinn annimmt^). Attribuierte Landbezirke sind aber noch in anderen Fällen zu er kennen. Es ist beispielsweise sehr bezeichnend, daß die in den ältesten Urkunden vorkommenden Grenzfestsetzungen^) und die Erwähnungen von Adnexen®) regelmäßig Orte betreffen, die ihrem Namen oder son stigen Umständen nach als römisch anzusehen sind. Ferner ist das Herüberreichen des Rotachgaues nach Oberösterreich nur so erklärlich, daß er links vom Inn attribuiertes Gebiet von Castra Batava, rechts von Boiodurum war, deren Vereinigung zum nachrömi schen Passau auch die Landbezirke mitzog. Kirchlich zeigt sich dieser Zusammenhang noch lange nach dem Aufhören der karolingischen Gau einteilung, die in der Zusammenlegung mehrerer attribuierter Gebiete zu administrativen Zwecken bestand, darin, daß der Winkel zwischen Inn und Donau von Innstadt-Passau aus pastoriert wurde, wie ich denn überhaupt annehme, daß die ältesten Pfarrsprengel vielfach auf solcher Grundlage gebildet worden sein werden®). Das attribuierte Gebiet des römischen Stanacus lebte als Landgerichtssprengel Viechtenstein fort, das der ehemaligen Römerorte Joviacus, Lentia und Lauriacus ist noch an der Entsendung von je 7 Schöffen, die der karolingischen Hundert schaft entsprechen, zur Regelung des Donaumauttarifes in Raffelstetten (ca. 904) erkennbar'). Wenn eine Urkunde von 1005 einen pagus Ouliupestal, d. i. die Gegend von Micheldorf bis Wartberg im Kremstal, erwähnt®) und im Jahre 1162 von einem pagus, quem transit fluvius Antesin, die Rede 1) Ostarperhtesdorf ist nicht zu ermitteln und Groninpah vielleicht eher "fl Grünbach in der Gem. Ottnang als das in der Gem. Gaspoltshofen. '7'^ 2) Den Beisatz prope illo rivulo ad Lampah hat Strnadt nicht befriedigend ' aufgeklärt. ") Vgl. auch den GN. Aufhausen (Ufhusen) mit der Bezeichnung Ober haus in Passau. Vgl. die 748 dem Stifte Mondsee zugesprochene ,Mark', Oö.ÜB. I, 93, n. 172. Die Bezeichnung ,Mondseeland' dürfte damit zusammenhängen, der das ,Ischeiland' zur Seite steht. ®) Vgl. 1154 Villa Munstur cum viculis adiacentibus(Oö. UB. 1, 311, n.67), auf salzb. Boden 1117 Figun cum viculis suis und Chapfs cum villulis adia centibus (ebd. II, 101). •) Man sehe sich z. B. das Verzeichnis der Pfarreien im Indiculus Arnonis (Salzb. UB. I, S. 11) an. ') Auf heute bayerischem Boden ist ein deutliches Beispiel der Quinzinggau als Gebiet der röm. Stadt Quintana = Kinzing a. D. ®) Oö. UB. II, n. 54. m

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