Das Land ob der Enns

132 Iii- Die Baiern. Freiaigner, Rechtiehen (vormalige freie Aigen), Fraham (freies Heim), Freindorf, Freihuber, Freiling. Hierher gehört auch der Name Fraun leiten G. u. B. St. Florian, 1071 (ze den) Vrienhutin, also ,be! den freien Leuten'!). Freyn, Freinberg (bei Linz und bei Passau) und Frei stadt, urk. Vrienstat, dagegen hängen mit dern Ausdruck vne zu sammen, d. i. Wald und Weide, deren Nutzung den gleichberechtigten Freien zustand. Die ,Freien' um Freistadt waren nachweislich noch im 14. lahrh. im Besitz des Landesfürsten, der sie nicht watergab. Hier sei auch der sehr häufig vorkommende Name Od, meist Ldt geschrieben, erwähnt. In den Urkunden werden ,von landes urleug oder prant' oder sonstwie herabgekommene, ,unbaulich' hegende Guta, d man deshalb nach Ödrecht behandelte, d. h. mit geringerem Dienst belegte, als öd bezeichnet. Es läge daher nahe die vielen damit zu erklären, aber die dann durch den Verfall bewirkte Umbenennung in so großem Umfang anzunehmen, ist nicht ^er Name Öd Edt bedeutet vielmehr Bauernhäuser, die auf altem Ödland angelegt waren, das übrigens längst bebaut worden sein kann, ehe es bestiftet Auch die verschiedenen Bezeichnungen des bäuerlichen Besitzes selbst und der grundherrlichen Verwaltungsorgane spielen eine Rolle. Es gibt da einen Salmann (mitunter durch Mißverständnis zu einem Sa lomen gemacht), predii confirmator, wie ihn eine Urkunde won 1247) definiert, einen Waltbot, was nach einer Urkunde von 1287)ein preco provincialis (Landscherge) ist, einen Schergen einen Zehetmair, -ner, in dessen Kasten das dem Grundherrn schuldig Zehentgetreide zusammengeführt werden mußte, einen Amtmann der die Rechte der Herrschaft wahrzunehmen hatte, usw. So verstehen wir also Ortsbezeichnungen wie Salmannsdorf, Salmesmuh e, Waldbothub, Schörgendorf, -hub, Schörgern, Amtmanneck, vlrwaltung und Wirtschaft der grundherrlichen Höfe besorgten Meier (vom lat. maior) mit Hilfe von Zinsbauern, die man Hofmann, HausmannS) oder Baumannß) nannte, daher die Bezeichnungen Mai ring, urk. Mähern, Hofmanning, Hausmanning, Bameshub, die auf Zinshuben solcher Verwalter und ihrer Organe deuten. n Dieses mißverstandene Leuten kommt auch sonst X?!" bei Gleink 1178 Hftslüten; Bitterleiten, G. Hinzenbach, B. Eferding, urk. PideSten (bei den Biederleuten); Kau^leiten B Pregarten Kaufleuten; Zimmerleiten G. St. A^di B. Engelszell, gehören leuten; auch manche Holzleiten (vgl. Co.UB. I, 388 f., n. 199, ZUl) genoren das Ödland außerhalb der gemeinen Feldmark lag, damit leicht der Begriff des Einsamen, daher Sohtudo dicta vulganter Gede (Oö.UB. III, 126, 13. Jahrh.). 3) Oö.UB. III, 142. i) DeriiusTman begegnetz.B.auf Passauer Höfen im Innviertelim 12.Jahrh. ^'®'^t)'^'No^ch h°ute^heiß\ fn^öijeren Pfarrhöfen der Wirtschafter Baumann.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2