78 Augustiner-Chorherrenstift St. Florian. sich doch aus ihrem Inhalte mit einem hohen Grade von Wahrscheinlich keit vermuten, daß der gesamte Besitz, wie sie ihn zusammengefaßt aus weisen, dem tatsächlichen Bestände zur Zeit der echten Besitz- und Privi legienbestätigung des Bischofs Ulrich vom 23. August 1111 entspricht. Denn einerseits sind die Zuwächse nach diesem Jahre nicht mehr vei" treten, andererseits begegnet noch Besitz, der später abkam.^ Im übrigen ergibt sich, daß alle erwähnten Besitzverzeichnisse unabhängig voneinan der aufgestellt wurden. Den geringsten Besitz weist der Stiftbrief aus, mehr als alle anderen bringen die zwei Diplome des Bischofs Ulrich von 1111, insbesondere eines derselben^ nennt eine ganze Reihe von Besitzungen, die durch private Schenkungen zugefallen sind. Das uns erhaltene Fragment des Traditionskodex beglaubigt diese Zutaten in einer für die Urkunde sehr günstigen Weise; sowohl der Be sitz in Gerlantingen als der in Salmansleiten und Winklern ist durch Tra ditionsnotizen klargestellt. Im großen und ganzen ist die Kritik zu dem Ergebnis gelangt, daß diese Urkunden, wenn sie auch später entstanden sind, schwerlich in Hin blick auf Besitzfragen gefälscht oder interpoliert wurden. Ja, man ent nimmt sogar aus einzelnen Stellen der Urkunden ganz deutlich, daß die Güterverzeichnisse keineswegs mit besonderer Sorgfalt eingeschaltet wurden, denn die zweite Urkunde Ulrichs vom 23. August Uli schließt mit den Worten »et alii quam plures predia contulerunt, que tediosum esset privilegio annotari« und die Urkunde Ulrichs von 1113 sagt zu Beginn »possessiones iam dudum privilegio nostro confirmavimus, nunc denuo nominatim, sed compendiose huic scripto adnotare duximus«.^ Wir dürfen uns somit in der Frage nach dem ältesten Besitzstande des Stiftes auf die erwähnten fünf Urkunden stützen. Der ursprüngliche ansehnliche Besitz war bis zur Restauration des Stiftes auf weniges zusammengeschmolzen. Der Stiftbrief'' sagt; »Licet enim plurima beato Christi martyri Floriane in prima fundatione ipsius sui monasterii fuerint collata, Omnibus tamen postmodum in destructione ipsius monasterii distractis, usibus Fratrum tunc temporis ibidem Deo militantium tantum hec paucissima invenimus remansisse.« Was die Urkunde dann'an Besitz aufzählt, sind nur Güter in der nächsten Umgebung des Stiftes. Aber Bischof Altmann widmete dem von ihm wieder aufgerichteten Gotteshause von seinem Dominikallande eine Reihe von Gütern, die wir mit Ausnahme von U/g Mansen in Sindelburg-' bei Wallsee in Nieder- 'Vgl. V. Mitis, a. a. O., S. 102 A.1 f. 2 ÜB.II, n. 97. 'V. Mitis, a. a. 0., S. 102 f. * ÜB.II, n. 75. ^ Im Jahre 1143 gegen die Pfarre Feldkirchen a. D. vertauscht. ÜB II, n. 143.
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