Die mittelalterlichen Stiftsurbare des Erzherzogtums Österreich ob der Enns III

Die Frage nach dem Ursprünge des Stiftes St, Florian ist noch un geklärt.^ Sicher ist, daß hier in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts ein Kloster bestanden hat, das bis um die Mitte des 11. Jahrhunderts von Mönchen, sodann von Weltpriester-Chorherren bewohnt war, die im Jahre 1071 vom Bischof Al.tmann von Passau durch regulierte Augustiner-Chor herren ersetzt wurden." Der Besitz dieses Stiftes lag zur Zeit der Abfassung des ältesten Urbars (1378) in St. Florian und Umgebung, inter Ampnes, wie man da mals sagte, d. i. zwischen Donau, Enns und Traun;' ferner im Traungau,^ am Windberg im oberen und in der Riedmark im unteren Mühlviertel, endlich in Niederösterreich, VOWW. Von den fünf Verwaltungsgebieten des Urbars war nur der Bezirk inter Ampnes in Ämter (Lilienhofen, Berg, Gömering, Niederneukirchen, Pirchorn, Siimmerau, Pfaffenhofen,' Raffelstetten) gegliedert, die sämtlich in den heutigen Gerichtssprengeln St. Florian und Enns gelegen waren. Der Besitz in der Riedmark war nach Pfarren (Katsdorf, Gallneukirchen, Wartberg, Ried, Manthausen) geordnet. Da der Traditionskodex aus dem 12. Jahrhundert bis auf ein Frag ment" verloren ist, läßt sich die Entwicklung des Besitzstandes für die auf die Restauration des Stiftes unmittelbar folgende Zeit nur aus fünf Bischofs urkunden' ersehen, die Besitzverzeichnisse enthalten und damit einen Ver gleich mit dem in den Urbaren der späteren Zeit ausgewiesenen Bestände ermöglichen. Obwohl eine eingehende Untersuchung' dieser Diplome gelehrt hat, daß sie' erst aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts stammen, so läßt 'Vgl. K. Uhlirz, Neue Literatur über die Passio s. Ploriani (Mitteilungen des Instituts für österr. Geschichtsforschung, 27. Bd., S. 162—166) und J. Strnadt im Archiv f. österr. Geschichte, 99. Bd., S.506—516. ^ J. Stülz, Geschichte des regul. Chorherren-Stiftes St. Florian, Linz 1835, S.5—10. 'Nicht, -wie Czerny im 39. Jahresberichte des Linzer Museums, S. 8, gemeint hat, z-vrischen Traun, Steyer und Enns. Vgl. übrigens ÜB.III, n. 262. * Im alten Sinne. ® Heute der Stiftsmaierhof Hohenbrunn. Vgl. Stülz, a. a. O., S. 163. ® Ahgedr. hei Stülz, a. a. 0., S. 200—203. 'ÜB.H, n. 75, 97—99, 102. ® O. V. Mitis, Studien zum älteren österr. Urkunden-wesen, Wien 1912, S. 100ff. ° Mit Ausnahme des echten Ulricianum von 1111.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2