Die mittelalterlichen Stiftsurbare des Erzherzogtums Österreich ob der Enns III

Zisterzienserabtei Wilhering. blatt, das jetzt die Größen 21 X 8'5 cm hat, ursprünglich aber, wie man aus der Raumverteilung des Textes schließen darf, mindestens 25 X 10cm gemessen haben wird. Die Schrift (Kursive) gehört der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts an. Aus den Namen geht hervor, daß das Bruchstück zeitlich nahe zu B C gehört. Von einem gegenwärtig verlorenen zweiten Blatte der Handschrift, aus der dieses Fragment stammt, hat der Stiftskapitular B. Söllinger (f 1894) die Abschrift einer Seite hinterlassen. Wahrscheinlich war die zweite Seite leer oder unleserlich. Das erhaltene Blatt verzeichnet Getreide- und Gelddienste von Gütern in Niederösterreich, das verlorene Getreidedienste aus der Gegend rechts von der Donau in Oberösterreich. Leider haben die Bruchstücke iufolge ihrer späteren Verweudnng als Deckelverkleidung durch den Kleister stark gelitten, so daß der Text stellenweise nur mehr unsicher oder gar nicht leserlich ist. Wie das ungewöhnliche Format und die Art der Schrift zu zeigen scheinen, hat die Handschrift, der dieses Bruchstück entstammt, nur zum Handgebrauch des Cellerarius gedient. Gckldienstreg'istei" c im Stiftsarehiv zu Wilhering. Dieses Teil urbar ist nur in Bruchstücken erhalten, zwei Pergamentblättern in den Maßen 18*8 X 14'5, beziehungsweise 18'8 X 14 cm, die als Vor- und Nach stehblatt der Hs. 121 der Stiftsbibliothek gedient haben. Infolge dieser Verwendung sind sie an vielen Stellen unleserlich geworden und auch durch das Beschneiden haben sie dort und da Text eingebüßt. An das eine Blatt ist am oberen Rande ein 3cm breiter Streifen, Rest eines weiteren Blattes, angeheftet. Die Art der Naht zeigt, daß sie alt ist. Aus dem Zusammenhange des Textes ergibt sich, daß auch die zwei größeren Stücke ursprünglich der Länge nach ein Blatt gebildet haben und daß durch den Schnitt, wie eine Vergleichung mit dem entsprechenden Texte in B C lehrt, höchstens einige Zeilen verloren gegangen sind. Da das Blatt, dem der erwähnte Streifen angehört hat, in den Maßen, wie man ebenfalls aus dem Zusammenhalt mit dem Urbar B C vermuten darf, dem glich, an das er angenäht wurde, so hat das Gelddienstregister ursprünglich aus zwei zusammengenähten Pergamentblättern von etwa 80 cm Länge und 16 cm Breite bestanden, war demnach als Rolle gedacht. Der 6'o cm breite textfreie untere Rand des Blattes 3b schließt ohne Spur einer Naht oder eines Schnittes ab, war also Endstück des Doppelblattes. Aus dem Summarium auf Blatt 3b geht hervor, daß das Register auch die Gelddienste ex alia parte Dauubii enthalten hat, die in dem uns vorliegenden Texte fehlen.

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