Zisterzienserabtei Wilhering. 359 Was die Frage anlangt, ob B oder C älter ist, so muß vor allem betont werden, daß bei der weitgehenden Identität der beiden Texte von einer erheblichen zeitlichen Distanz von vornherein keine Rede sein kann. Auffallend ist, daß C die Zusammenstellung der Getreidedienste in einer kürzeren, zweifellos älteren, und einer längeren Fassung bietet, die mit der in B übereinstimmt. Da letztere in C als Nachtrag erscheint, so könnte man schließen, daß B jünger als C sei. Allein es kann auch bei den Hss. eine andere Vorlage zugrunde liegen, C also trotzdem jünger sein. Dem Abdruck wurde die Hs. C zugrunde gelegt, weil sie vollständiger ist. Die Abweichungen von B sind in den Anmerkungen festgehalten. Die Urbare B und G sind unter dem Abte Hermann (1333—1350) entstanden, der sein Stift aus den zerrütteten Verhältnissen der voraus gegangenen Jahrzehnte zu Wohlstand und Ansehen brachte. Beweis dessen die namhafte Vermehrung des Besitzes und die Tatsache, daß er an das neugegründete Kloster Säusenstein in Niederösterreich eine Kolonie von Mönchen seines Konventes abzugeben vermochte.^ UrbarfTagiucnt a im Stiftsarchiv zu Wilhering. In der Mitte aus einandergeschnittenes Pergamentblatt in den Maßen 14 X 105cm, das zu letzt die Rückenbänder der Hs. 46 der Stiftsbibliotliek gebildet hat. Durch den Schnitt ist eine Zeile Text der einen Seite verloren gegangen. Das zeigt der Text der anderen Seite. Das Fragment gehört der Schrift nach der ersten Hälfte des 14. Jahr hunderts an und fällt vor B C, weil darin an einigen Stellen eine zweite Hand über die Namen von Gutsinhabern andere geschrieben hat, die in B C bereits von erster Hand eingetragen sind. Eben diese Tatsache lehrt aber auch, daß der zeitliche Abstand von b und B C nicht groß sein kann. Da der Anfang des Textes auf der anderen Seite wiederholt, diese Wiederholung aber schon nach den ersten Zeilen von Federproben abge löst wird, die den übrigen Teil der Seite ausfüllen, da ferner die Über schrift der Wiederholung die in den Wilheringer Urbaren dieses Zeitraumes nicht übliche subjektive Fassung »qui dandi sunt michi« aufweist, so haben wir es wohl mit einem Bruchstück zu tun, das eine später ver worfene Vorarbeit zu einem Urbar darstellt, bestimmt, dem persönlichen Gebrauch des Cellerarius zu dienen. Gegen den. Charakter eines bloßen Rapulars, einer Zusammenstellung für augenblickliche Zwecke, etwa die Rechnungslegung, spricht die Kor rektur der Namen und das Äußere (Buchschrift und Rubrizierung). Elimalimenrcgister b im Stiftsarchiv zu Wilhering. Ist ein früher auf dem Deckel der Hs. 81 der Stiftsbibliothek" aufgeklebt gewesenes Papier1 J. Stülz, Geschichte des Zisterzienserstiftes Wilhering, S. 46—51.
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