354 Zisterzienserabtei Wilhering. Liber rotularis vom Jabre 1752 [Fol. 8], wob] nicbt obne Grund, beißt: Nostro monasterio ... Eberbardus primus episcopus Bambergensis plurima bona contiilit. Der Grundbesitz, den Wiibering als ursprünglicbe Ausstattung er hielt, war also nicbt sehr bedeutend. Über den Zuwachs in der folgenden Zeit unterrichten uns die Urkunden und besonders das Stiftbucb^ des Abtes Kaspar von e. 1510. Der Stiftsbesitz in Oberösterreicb war, wie aus den Urbarien hervor geht, nicbt nach Ämtern, sondern nach Flußläufen orientiert. Er gliederte sich zunächst in das Gebiet links und rechts von der Donau. Den links von der Donau, im oberen Mühlviertel gelegenen Komplex schied die bei Ottensheim in die Donau mündende Rotel in zwei Teile, denen sich ein dritter, vom Haselgraben abwärts (in der Riedmark) ge legener als gesonderte Verwaltungseinheit anschloß. Dieser ganze Mühlviertier Besitz lag in den heutigen Gerichtsbezirken Ottensheim und Urfahr, einige Pertinenzen im Bezirke Ferg. Der rechts von der Donau gelegene Besitz wurde nach dem Laufe des bei Eferding in die Donau mündenden Innbaches in die Gebiete supra und infra Innam, wie sich die Urbare ausdrücken, geschieden. Die Güter dieses Komplexes lagen in den heutigen Gerichtsbezirken Eferding, Waizenkirchen, Grieskirchen, Wels und Linz, also im westlichen Teile des alten Traungaues. Dem Besitz supra Innam reihen die Urbare den von den Schaunbergern erworbenen Streubesitz im Attergau, dem infra Innam genannten die wenigen Häuser um Enns an. Der niederösterreichische Besitz, zumeist Weinberge, verteilte sich auf die heutigen Gerichtsbezirke Krems und Gföhl im VOMB. und die Bezirke Stockerau, Oberhollabrunn, Ravelsbach und Kirchberg am Wagram im VUMB. Einige Weinberge des Stiftes lagen bei Wien. Obwohl die ürbarien von Wilhering, wie bereits erwähnt wurde, eine Gliederung des Stiftsbesitzes nach Ämtern selbst im oberösterreichischen Hauptkomplex nicht kennen, so geht doch die Unterscheidung in Ver waltungsbezirke nach Flußläufen auf dasselbe hinaus, da in jedem der so geschaffenen Teile der Sitz eines vom Stifte bestellten Amtmanns (ofticialis) aus den Urbarien selbst nachgewiesen werden kann, links von der Donau in der Ortschaft Großamberg, Gem. Gramastetten, B. Ottensheim (vgl. A, Fol. 7a, C, Fol. 13b, 25a und 35a und Gelddienstregister c) und in der Riedmark (vgl. C, Fol, 17 b), rechts von der Donau südlich von Wilhering in der Ortschaft Katzing (vgl. C, Fol. 1 a) und in Windern, Gem. Desselbrunn, B. Schwanenstadt für den Streubesitz im Attergau (vgl. C, Fol. 9b und Gelddienstregister c). ^ Das Stiftbuch der Zisterzienserabtei Wilhering, herausg. von Otto Grillnberger (Archiv für die Geschichte der Diözese Linz, 2. Jahrg., Linz 1905, S. 200—244).
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