Benediktinerabtei Kremsmünster. 85 Urbar B (Signatur: Zig) ist eine Pergamenthandschrift in Quart (21X15cm) und besteht aus 14 Lagen mit zusammen 117 Blättern. Die 11. Lage ist 10, die 14. Lage 12 Blätter stark, die Übrigen um fassen je 8 Blätter. Das 2. Blatt der 11. Lage ist herausgeschnitten. Die Handschrift ist im 19. Jahrhundert foliiert worden, wahrscheinlich von L. Achleuthner, der sie zu seiner Ausgabe von A herangezogen hat. Die Lagen 1—10 zeigen den Kustos auf der letzten Seite am unteren Rande, Lage 6 überdies am unteren Rande der ersten Seite. Der Text ist in zwei Kolumnen geschrieben, zwischen denen ein Raum von 1 cm freigelassen ist. Die Handschrift gliedert sich in vier Abteilungen, nämlich den Liber possessionum [Fol. Ib —79a], den Oensus ecclesiarum [Fol. 81a—89b], das Zehentregister [Fol. 90a—105a] und die Beschreibung der Dienste von den Amtshöfen [Fol. 106 b —116 a]. In der Hofdienstbeschreibung lassen sich zwei Hände unterscheiden, eine, die von Fol. 106b—114a (inklusive Adamshof) schrieb, und eine zweite, die die Nummern 17, 19—24 eintrug. Die n. 18 ist vom Jahre 1432, n. 24 vom Jahre 1445, n. 25 vom Jahre 1434 datiert. Die ganze Hofdienstbeschreibung dürfte aber um die Mitte des 15. Jahrhunderts ein getragen worden sein und ist zweifellos erst dazugeheftet worden, als die Handschrift den gegenwärtigen, aus dem 16. Jahrhundert stammenden Einband (Holzdeckel mit blindgepreßtem Schweinslederbezug und zwei Messingschließen) erhielt. Das Urbar vom Jahre 1299 ist auf Grund eines Kapitelbeschlusses angelegt worden. Uber die Art und Weise, wie es zustande kam, unter richtet uns die Vorrede dazu. Es ist selbstverständlich, daß die beiden Handschriften,in denen es vorliegt, nicht die ursprünglichen Aufzeichnungen der beiden Kommissäre, sondern eine nachträgliche, vom Standpunkte einer guten Übersicht vorgenommene Redaktion darstellen.^ Wie aus dem Verzeichnisse b erhellt, wurde die Arbeit im Jahre 1304 abgeschlossen. Im ,Catalogus abbatum' des Bernardus Noricus heißt es® von Abt Friedrich I.: ,unum librum de possessionibus et privilegiis, alterum item de possessionibus, de ecclesiis ac decimis . . . . scribi fecit'. Damit sind zweifellos die beiden Handschriften A und B gemeint. Von dem Kellermeister Sigmar, dem im Vereine mit dem Wirtschafts beamten Dietrich laut Einleitung zum Urbar die Inventarisierung des Klosterbesitzes übertragen worden war, stammt nur die erste Niederschrift der Stiftseinkünfte, die (nicht erhaltene) ,reddituum tota summa', die Hand schriften A und B aber sind von Bernardus Noricus angelegt worden.® 'Vgl. B.Pösinger, Rechtsstellung, S. 22 f. 'Vgl. J. Loserth, Die Ueschichtsquellen von Kremsmünster im 13. und 14. Jahr hundert, Wien 1872, S. 75. ® Vgl. Pösinger, Rechtsstellung, S. 24.
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