6 Benediktinerabtei Garsten. Schließe. Der Buckel, der sich ursprünglich in der Mitte des vorderen Deckels befand, ist abgebrochen. Die Handschrift enthält zwei zu verschiedener Zeit entstandene, erst später zusammengebundene Urbare: A (Bl. 1—5), das im ersten Teile mehr an eine Regestensammlung erinnert, und B (Bl. 7—15), das die Einkünfte des Oblaiarius und des Kustos trennt und das Verzeichnis der Abgaben durch Weglassung des urkundlichen Beiwerkes nach Art gewöhn licher Urbare gestaltet. Beide Teile sind durchaus von je einer Uand mit wenigen jüngeren Zusätzen geschrieben. Unter den drei deutlich unterscheidbaren späteren Händen, die im ersten Teile Zusätze, Ergänzungen, Änderungen angebracht haben, erkenne ich auf Bl. 4 und 5 mit Sicherheit die des Priors und Archivars F. Seraphin Kirchmayr. Er bat in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts den ersten Teil des Kodex auf Grund der Originalurkunden revidiert. Die Nachträge des zweiten Teiles gehen über das 15. Jahrhundert nicht hinaus. Die Regesten im ersten Teile umfassen die Zeit von 1313—1406, die im zweiten Teile verzeichneten Güter sind, soweit dies noch feststell bar ist, zwischen 1318 und 1417 dem Stifte gewidmet woi'den. Der terminus post quem des ersten Teiles der Handschrift ist das Jahr 1406, weil sich die Regesten bis zu diesem Zeitpunkte urkundlich verfolgen lassen, der terminus ante quem ist das Jahr 1427, weil Abt Florian I. auf Bl. 55 als Abt bezeichnet wird und eine jüngere Hand erst hinzugefügt hat „male obiit 1427". Es ist anzunehmen, daß ihn der Schreiber nach seiner Resignation, die sich infolge seiner schlechten Amts führung als nötig erwies, kaum noch abbas monasterii nostri genannt hätte, so daß wir als äußerste Grenzen der Entstehung des Oblaibuches A die Jahre 1406—1419 zu betrachten haben. Der zweite Teil der Handschrift beruft sich an einer Stelle auf ein Registrum, worunter wahrscheinlich das bereits erwähnte Urbar aus dem Jahre 1425 zu verstehen ist. Wir hätten dann in diesem Verzeichnisse ein im Zusammenhange mit dem Gesamturbar von 1425 und wohl nicht lange nachher, jedenfalls aber unter Abt Leonhard I. (1419—1434) zu sammengestelltes Teilurbar zum Gebrauche des Oblaiarius und Kustos vor uns. Wie die Spuren zeigen und die Breite des DeckelrUckens beweist, ist zwischen A und B eine erhebliche Zahl von Blättern herausgerissen worden; hoffentlich waren es nur leere. Der erste Teil der Handschrift weist rote Überschriften nnd ver schnörkelte Initialen in verschiedenen Farben auf, der zweite Teil ist schmucklos.
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