Die mittelalterlichen Stiftsurbare des Erzherzogtums Österreich ob der Enns II

4 Benecliktinerabtei Garsten, Das Amt Garsten^ umfaßte die vielen Güter in der Umgebung des Stiftes und entlang der Enns bis Großraming, das Amt Gaflenz, das größte und ausgedehnteste, alle Liegenschaften bis au die Grenzen von Steiermark und Mederösterreicli^, die Ämter Mölln, Aschach und Windischgarsten den weitläufigen Besitz an der Steyer, das Amt Neustift die Güter zwischen den beiden Eamingbächen, das Amt Weistrach das Klostergut zu Weistrach, St. Johann und Kürnberg in Niederösterreich, das Egkerl-Amt den großen Besitz in der Riedmark das Amt Thern die Güter zu Garsten und Münichreut im Waldviertel, das zu Wilhelmsburg alten Besitz im Bezirk St. Pölten und das Amt Speck ausgedehnten Streubesitz im Hausruckviertel.^ Dazu kamen noch die zahlreichen Weinberge des Stiftes um Krems und Wien. Zweifellos haben wir die Nachricht, Abt Friedrich I. habe eine Glie derung des Stiftsbesitzes nach den angeführten Ämtern durchgeführt, als Zeugnis für die Abfassung eines Gesamturbars zu verstehen. Dieses scheint aher später nicht mehr existiert zu haben, weil ein im Diözesanarchiv in Linz verwahrtes, aus dem Stiftsarchiv von Garsten stammendes Verzeichnis von Stiftsgütern, das im 17. Jahrhundert als Beilage zu den Akten eines Rechtshandels angelegt wurde, sich nur auf ein Urbar aus dem Jahre 1425 beruft.-'' Erhalten, beziehungsweise bekannt ist kein Gesamturbar des Stiftes aus dem Mittelalter, sondern nur ein dem Urbar von 1425 nahestehendes Teilurbar jener Güter, die dem Oblaiarius und dem Kustos zinsten. Bei diesem Umstände schien es mir berechtigt zu sein, ein älteres und ein aus dem Jahre 1459 stammendes Einnahmenregister des Stiftes in die Edition cinzubeziehen. Urbare und Einnahmenregister verhalten sieh zu einander wie das Soll und Haben der modernen kaufmännischen Buch führung. Einnahmenregister mit ihren Rubriken Uber bereits gelieferte und Uber noch ausständige Dienste bieten uns, zumal sie auch meistens nur einen Teil der Zinsgattungen verzeichnen, freilieh kein Bild von der Gesamtbelastung der angefübrten Güter, sind auch in der Reihenfolge der Güter nicht planmäßig wie die Urbare, gewähren aber doch einigen Er satz. Was sieh aus der älteren Zeit des Stiftsbestandes an wirtsehaftsgeschichtliehen Quellen erhalten hat, beschränkt sieh auf Teilverzeichnisse von niederösterreiehisehen Gütern und eine Zusammenstellung des Stifts besitzes um Reiehenhall. '■ Später in das Amt Garsten und das Amt Losenstein geteilt. 2 Vgl. ÜB. I, S. 124, n. 12 " Vgl. UB. I, S. 132, n. 19. Das Gebiet umfaßte 400 Mausen. Vgl. Friess a. a. O. II, 3. Heft, S. 55. Vgl. J. Strnadt, Beuerbach, S. 147. " ,Extract auß des Glossters Garsten alten, auf ,Pargament geschribnen Original Urbario oder Grundtbuecb, so gesehriben und corrigirt worden anno 1425.'

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