Die mittelalterlichen Stiftsurbare des Erzherzogtums Österreich ob der Enns I

Benediktinerinnenstift Traunkirchen, 331 An der betreffenden Stelle (Fol. 34 a) wird zu einer Abgabe von 20 den. eines Gutes im Ennstal von einer anderen Hand bemerkt: 30 secundum antiquum registrum. In B stellt tatsächlich dieser Betrag und die ganze Abteilung cEnnstal5 wurde später; wie es scheint als eine Art Kontrolle; aus B in die Hs. A übertragen. B weist auch sonst Spuren höheren Alters auf. Vor allem ist zu beachten, daß das in A selbständig auftretende Amt Nußdorf in B ein Teil des Amtes Hiltprechting ist. Es muß nun eher einleuchten, daß ein Guts¬ komplex von einem Verwaltungszentrum losgelöst wurde, als daß er in einer Zeit zunehmender Ausdehnung des Besitzes vereinigt worden wäre. B weist ferner in allen Ämtern einen geringeren Besitzstand aus, was ebenfalls für höheres Alter spricht, da aus dem 14. Jahrhundert größere Veräußerungen von Traunkirchner Gütern urkundlich nicht zu erhärten sind. Wenn ich also auf Grund dieser Wahrnehmungen den Text von B für älter ansehe, so muß ich beschränkend gleich hinzufügen, daß die Differenz nicht allzu groß gewesen sein kann, da B bei vielen Gütern dieselben Besitzernamen anführt wie A. Es ließe sich das allerdings auch durch die Beobachtung erklären, daß die jüngeren Urbarien häufig von den älteren Namen herübergenommen haben, deren Träger vielleicht nicht mehr lebten, die aber entweder auf dem Hause haften geblieben waren, oder gewissermaßen aus Verlegenheit beibehalten wurden, wenn der Schreiber wegen zu großer Entfernung oder sonst aus einem Grunde nicht in der Lage war, den Namen dessen zu ermitteln, der zur Zeit der Niederschrift das Gut bewirtschaftete.1 Trotz einer solchen Möglichkeit scheint es mir geraten, die in großem Umfange wahrnehmbare Identität des Textes auf geringen zeitlichen Ab¬ stand zurückzuführen. Obwohl nun B augenscheinlich älter ist als A, so habe ich doch die im Original vorliegende Fassung A der Ausgabe zugrunde gelegt und nicht den nur mehr in einer unverläßlichen Abschrift erhaltenen Text von B, dessen Varianten aber in den Anm rkungen angegeben.1 2 Im Zeitpunkte der Zusammenstellung unseres Urbars war der Besitz des Nonnenstiftes in sieben Ämter eingeteilt: Au bei Hiltprechting, Traun¬ gau, Sierning, Nußdorf am Attersee und Kematen im Ldg. Ried, sämtliche in Oberösterreich, sodann die zwei Ämter im Ennstal (Steiermark). Wahr¬ 1 Der in A auf Bl. 75 aufgenähte Papierzettel zeigt uns, wie Urbarredaktionen zustande kamen. Auf ihm teilt der Amtmann oder wer sonst die Vertrauensperson war, der Äbtissin Zahl und Namen von Lehen mit, über die sie sich offenbar im unklaren befand (Genedige vrow, das sint di guter, di das Chindel von eu ze lechen hat ....). 2 Die folgenden Ausführungen über die Gliederung des Stiftsbesitzes entnehme ich der Einleitung E. Schollmayers zu seiner Bearbeitung des Traunkirchner Urbars.

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