Die mittelalterlichen Stiftsurbare des Erzherzogtums Österreich ob der Enns I

330 Benediktinerinnenstift "Traunkirchen. 1573 abgesetzt und Abt Erhärt von Kremsmünster zum Verweser des Stiftes bestellt. Nun wechselten durch fast 50 Jahre die Administratoren und Be¬ sitzer, bis Erzherzog Leopold, Bischof von Passau, 1620 Traunkirchen der Gesellschaft Jesu überließ, deren Mitglieder fortan bis zum Jahre 1773 daselbst als Seelsorger wirkten und bestrebt waren, in die zerrütteten Besitzverkält¬ nisse wieder Ordnung zu bringen. Nach der Aufhebung der Gesellschaft wurde das Kloster dem kaiser¬ lichen Kammergute einverleibt und die Verwaltung der neuen Kameralkerrschaft dem Pfleggerichte Ort am Traunsee übertragen. Die Salinen¬ verwaltung legte eigentlich ihre Hand nur auf die in ihrem Wirtschafts¬ bereiche gelegenen Objekte, in erster Linie auf den Waldbesitz des Klosters, dessen Nutznießung dem Salzsudwesen ohnehin schon seit dem Jahre 1656 gesichert war. Die außerhalb des Kammergutes gelegenen Stiftsbesitzungen wurden entweder zum Religionsfonds geschlagen oder durch Verkauf, Tausch und Schenkung abgestoßen. So sind denn schließlich von der einstigen Herrlichkeit nur mehr die Wälder geblieben, die in ihrem ganzen Umfange heute den oberösterreichi¬ schen Staatsforsten angehören. Das älteste noch erhaltene Urbar des Nonnenstiftes stammt aus dem 14. Jahrhundert. Die Abfassungszeit läßt sich insoferne ermitteln, als wenigstens der terminus ante quem feststeht. Nach der Überschrift auf Fol. 16 a verwaltete die Güter im Traungau Amtmann Ulrich (von Wasen). Da nun in einer Urkunde vom 17. März 13471 dessen Frau als Witwe bezeichnet ist, so muß das Urbar vor diesem Zeitpunkte niedergeschrieben sein. Der Charakter der Schriftzüge und der allgemeine Eindruck, den man aus den urkundlich nachweisbaren Namen der im Urbar verzeiehneten Lehensleute gewinnt, gestatten es, die Ent¬ stehungsgrenze ziemlich weit in die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts hinauf¬ zurücken. Von den Nachträgen späterer Hände ist nur einer (Fol. 57 a) datiert; sie gehören sämtlich dem 14. und 15. Jahrhundert an. Dieses Urbar, das ich mit A bezeichne, beruft sich an einer Stelle auf ein noch älteres. Nun war noch vor einem halben Jahrhundert ein zweites, heute ver¬ schollenes Urbar des Stiftes vorhanden, das nach J. Stülz, der davon eine Abschrift nahm, ebenfalls dem 14. Jahrhundert angehört hat. Dieses zweite Original, das ich B nenne, betrachte ich als jenes, auf das sich A beruft. 1 UB. VII, 8. Den Hinweis auf diese Urkunde verdanke ich der Einleitung E. Schollmayers zu seiner privaten Bearbeitung des Traunkirchner Urbars.

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