5 steigt von da an der klerikale Einfluß, es gibt kein Zurück mehr! Es wird der „Katholische Schulverein“ mit dem aus¬ gesprochenen Zwecke gegründet, die konfessionelle Schule in Oesterreich wieder einzuführen; freudig stellt sich der Hoch¬ adel an die Spitze der Agitatoren. Schmählich feige ist die Haltung des „freiheitlichen“ Bürgertums! Kraftlos knickt es zusammen, willig gibt es die Schule auf dem Verwaltungs¬ weg preis, alles um die Gunst der klerikalen Schulfeinde zu erringen oder zu befestigen. Den „freiheitlichen“ Bürgerlichen wird die Schule zum politischen Schacherobjekt! Wer den Schulkampf der letzten Jahre, insbesondere seitdem der „freiheitliche" Graf Stürgkh die Schule Oesterreichs verwaltet, verfolgt, der muß mit Empörung die Wahrnehmung machen, daß sich der Einfluß der Geistlichkeit auf das Schulwesen täglich erhöht, daß der Bischof Graf Czäky Recht behalten soll, der die Schule als „Vorhalle der Kirche“ bezeichnete. Wie weit es in den letzten Jahren, da die Deutschfreiheitlichen als Regierungspartei ihr Unwesen trieben, mit der Schule gekommen ist, beweist das Vorgehen der Klerikalen in der Frage des Zwanges zu den religiösen Uebungen. Zu den religiösen Uebungen zählt man das Schul¬ gebet, den Kirchengang, Prozessionen und die Beichte. Klat spricht Artikel XIV des Staatsgrundgesetzes aus, daß niemand zu einer kirchlichen Handlung gezwungen werden dürfe. So lange; die Klerikalen noch nicht den allein be¬ stimmenden Einfluß hatten, gingen auch die Schulbehörden nach dem Willen des Gesetzes vor. So liegt ein Erlaß des Bezirksschulrates Friedland vom 14. Mai 1870 vor, in dem es heißt: Uebrigens diene den Schulleitern zur Kenntnis, daß die Schulkinder zu den religiösen Uebungen, insoferne deren Eltern es nicht gestatten sollten, zwangsweise nicht verhalten werden dürfen
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