HEISSE TIPS FÜR STEUERSPARER Tip 8: Wer sagt, darf kassiereneee AlleinverdienerAbsetzbetrag Einen Anspruch auf den Al leinverdiener-Absetzbetrag hat jeder verheiratete Arbeit nehmer, wenn der von ihm nicht dauernd getrennt le bende Ehegatte überhaupt keine Einkünfte oder Ein künfte von nicht mehr als S 10.000,— jährlich bezieht. Da bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soferne es sich um Aktivbe züge handelt, noch der Wer bungskostenpauschalbetrag von S 4.914,— jährlich zu berücksichtigen ist, können die Einnahmen aus nichtselb ständiger Arbeit bis zu S 14.914,— jährlich betra gen, ohne daß der Alleinverdiener-Absetzbetrag verlorengeht. Dieser Allein verdiener-Absetzbetrag wird, wenn er nicht bereits bei der Ausschreibung der Lohn steuerkarte durch die Ge meinde eingetragen wurde, auf Antrag nur durch das zu ständige Finanzamt eingetra gen. Wird der Antrag auf den Al leinverdiener-Absetzbetrag nicht bis zum Ablauf des in Betracht kommenden Jahres gestellt, z. B. weil die ge nauen Einkünfte der Ehegat tin erst zum Jahresende be kannt sind, oder hat der Ar beitgeber den nachträglich im Laufe des Jahres einge tragenen Alleinverdiener-Ab setzbetrag nicht durch Neu berechnung der bereits ver strichenen Lohnzahlungszeit räume berücksichtigt, kann der Anspruch auf den Allein verdiener-Absetzbetrag im Wege des Lohnsteuerjahres ausgleiches geltend gemacht werden. Ein diesbezüglicher Antrag muß bis spätestens 31. März des Folgejahres ge stellt werden. Der Alleinverdiener-Absetz betrag beträgt derzeit S 3.200,— jährlich und wird von der zu zahlenden Lohn steuer in Abzug gebracht. Dieser Alleinverdiener-Ab setzbetrag ist in den Lohn steuertabellen bereits einge arbeitet. ArbeitnehmerAbsetzbetrag Jeder Arbeitnehmer hat An spruch auf den Arbeitneh mer-Absetzbetrag in der Hö he von derzeit S 3.000,— jährlich. Auch dieser Absetz betrag ist in den gültigen Lohnsteuertabellen bereits berücksichtigt und wird da her auf den Lohnsteuerkar ten nicht vermerkt. Pensionisten-Absetzbetrag Pensionisten haben neben dem Arbeitnehmer-Absetz betrag auch noch Anspruch auf den Pensionisten-Absetz betrag von S 2.000,— jähr lich. Auch dieser Absetzbe trag wird von der zu leisten den Lohnsteuer anteilsmäßig abgezogen, und zwar S 167,— monatlich, wo durch eine Eintragung auf der Lohnsteuerkarte eben falls entfällt. Werbungskosten Werbungskosten sind Auf wendungen, die dem Arbeit nehmer in unmittelbarem Zu sammenhang mit seiner nichtselbständigen Tätigkeit erwachsen. Das Einkommen steuergesetz zählt solche Ausgaben nur beispielsweise auf. Zu diesen Aufwendun gen gehören u. a. die Ko sten für die Fahrten zwi schen Wohnung und Ar beitsstätte (z. B. Eisenbahn, Autobus, Straßenbahn), nicht jedoch die Kosten für Fahrten mit dem eigenen Kraftfahrzeug. Diese werden durch das Kraftfahrzeug pau schale, das nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird, abgegolten. Ebenfalls als Werbungsko sten absetzbar sind die Aus gaben für Werkzeug und Ar beitskleidung oder für die Mitgliedschaft einer Berufs vereinigung (z. B. Beiträge zum Gewerkschaftsbund). Um jedoch eine Antragstel lung in vielen kleinen Fällen zu vermeiden, sieht das Ge setz aus Gründen der Ver waltungsvereinfachung einen Werbungskostenpauschalbe trag von S 4.194,— jährlich vor, der jedem Arbeitnehmer von vornherein zusteht und der bereits in die Lohnsteu ertabellen eingebaut ist. Eventuell anfallende Ausga ben können daher nur inso weit berücksichtigt werden, als sie den Jahrespauschal betrag von S 4.194,— jähr lich übersteigen. Nur dieser Mehrbetrag kann auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Hiezu ein Beispiel: Ein Mitar beiter hat seinen ständigen Wohnsitz im Burgenland und seinen Arbeitsplatz in Wien. Er fährt an jedem Wochen ende mit dem Autobus nach Hause und bezahlt hiefür S 150,— pro Fahrt. Bei 48 Wochen würde er S 7.200,— ausgeben. Er könnte dem nach S 7.200,— abzüglich obengenannter Pauschale von S 4.914, — , das sind S 2.286,— als Lohnsteuer freibetrag in die Lohnsteuer karte eingetragen erhalten. Ein Antrag auf Berücksichti gung erhöhter Werbungsko sten muß spätestens bis 31. Jänner des Folgejahres gestellt werden. Kirchenbeiträge Kirchenbeiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Reli gionsgemeinschaften sind bis zu einem Betrag von S 800,— jährlich steuerfrei. Kirchensteuern sind nicht auf der Lohnsteuerkarte ein zutragen, sondern können beim Arbeitgeber oder unter bestimmten Voraussetzun gen beim Finanzamt im We ge des Lohnsteuer-Jahres ausgleiches geltend gemacht werden. Hausstandsgründung Einen Sonderfall der außer gewöhnlichen Belastungen stellt die Hausstandsgrün dung dar. Da hier die zumut bare Mehrbelastung des Ein kommens keine Rolle spielt und auch der Nachweis der Ausgaben entfällt, wird die ser Fall gesondert bespro chen. Steuerpflichtige, die erstmals eine Ehe schließen, haben Anspruch auf einen einmali gen Erstattungsbetrag von S 7.500,— pro Person (für beide Ehegatten somit S 15.000,-), wenn zum Zeit punkt der Eheschließung fol gende Voraussetzungen bei dem einzelnen Ehegatten ge geben sind: 1) es muß sich um die erste Ehe handeln; 2) die unbeschränkte Steuer pflicht muß gegeben sein; 3) ein inländischer Wohnsitz muß vorliegen und 4) der Mittelpunkt der Le bensinteressen muß im In land liegen. Der Antrag auf diesen viel fach als »Hochzeitsgeld« be zeichneten Betrag ist — in nerhalb von zwölf Monaten nach der Verehelichung — beim zuständigen Wohnsitz finanzamt zu stellen. Die Eheschließung Ist durch eine standesamtliche Be scheinigung nachzuweisen. Wurde die Ehe im nicht deutschsprachigen Ausland geschlossen, ist die entspre chende Bescheinigung in be glaubigter Übersetzung bei zubringen. Wenn sich ein Lediger erst mals allein eine Wohnung einrichtet, besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine steuer liche Begünstigung in An spruch zu nehmen, und zwar kann der ledige Steuerpflich tige durch fünf Kalenderjahre einen Freibetrag von S 2.500,— jährlich geltend machen. An die Stelle der fünf Jahresbeiträge kann über Antrag auch bereits im ersten Jahr der gesamte Be trag — als S 12.500,— als Freibetrag in Anspruch ge nommen werden. Ein Nachweis über eventuell angeschaffte Einrichtungsge genstände ist grundsätzlich nicht notwendig. Otto JOAINIG Heiße Tips — auch zum Sammeln Falls Sie den einen oder anderen »Heißen Tip« nachbestellen wollen, sen den wir Ihnen gerne Ko pien zu. Richten Sie dazu ein form loses Schreiben an Redak tion »aktuell Im betrieb« / Personaldlrektlon, Haupt verwaltung Wien.
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