Aktuell im Betrieb - Heft 3/1983

Variable Arbeitszeit: Arbeit auch um Mitternacht... Aus der Praxis Zuckerkrankheit gen« wie etwa Kurzarbeit denkbar. Umso mehr, als Kurzarbeit nicht nur eine wesentliche finanzielle Belastung des wirtschatlichen Gefüges darstellt, sondern auch nahezu willkürlich die Werktätigen in voll Arbeitende und weniger Arbeitende einteilt, deren geringer Einkommensunterschied nicht unbedingt gerechtfertigt erscheint. Ist FLEX nicht aufzuhalten? Auch wenn in naher Zukunft keine Entscheidung für das eine oder andere System flexibler Arbeitszeitgestaltung fallen wird, so haben doch starre Schablonen auf jeden Fall ausgedient: In wirtschaftlich unsicheren Zeiten müssen Wege gefunden werden, wie der Wunsch »Beschäftigung für jeden« erfüllt werden kann, und in der Phase eines wirtschaftlichen Aufschwunges werden die Folgen einer Arbeitszeitverkürzung nur durch eine beweglichere Arbeitszeiteinteilung ohne Schaden für die Gesellschaft zu bewältigen sein. * SYSTEME UND AUSWIRKUNGEN Flexible Arbeitszeit (FLEX, FLAZ): Oberbegriff für alle Formen der Arbeitszeigestaltung in denen der Mitarbeiter selbst seine Arbeitszeit einteilen kann. Gleitende Arbeitszeit (GLAZ): Im Rahmen der »Gleitenden Arbeitszeit« ist jeder Mitarbeiter berechtigt, den Zeitpunkt seines Arbeitsbeginnes und Arbeitsendes frei einzustellen, vom Unternehmer wird nur eine Gleitzeitspanne vorgegeben, innerhalb derer der Arbeitsantritt und das Arbeitsende zu erfolgen haben: Also etwa: Arbeitsbeginn ist zwischen sieben Uhr und acht Uhr dreißig. Das Gehen und Kommen innerhalb dieser Zeispanne muß nicht gesondert mit dem Vorgesetzen abgesprochen werden. Die Gesamtarbeitszeit (also zum Beispiel 40 Stunden pro Woche beziehungsweise die vereinbarte Monatsarbeitszeit) muß jedoch eingehalten werden. Im allgemeinen wird vereinbart, daß die Mitarbeiter bis zu einer vorweg festgelegten Grenze Mehrarbeit als Zeitguthaben buchen beziehungsweise eine Minderarbeit als Zeitschuld in den folgenden ZeitabrechnungsZeitraum übertragen dürfen. Variable Arbeitszeit (VAZ): Das Prinzip der Variablen Arbeitszeit ist ähnlich dem der Gleitenden Arbeitszeit — doch verzichtet hier das Unternehmen gänzlich auf die Festlegung von Zeitspannen, innerhalb derer die Mitarbeiter am Arbeitsplatz erscheinen müssen: Nur noch eine Maximalgrenze der täglichen Arbeitszeit wird vereinbart. Die Mitarbeiter können selbst völlig frei über Beginn, Ende, Pausen und Dauer eines Arbeitstages entscheiden. Selbst der Bestimmung der Arbeitstage und der arbeitsfreien Tage durch den Arbeitnehmer sind in diesem System keine Grenzen gesetzt. Jahresarbeitzeit (JAZ): Nicht nur Beginn und Ende der Anwesenheit am Arbeitsplatz werden vom Mitarbeiter selbst bestimmt, sondern auch die Dauer der Arbeitszeit selbst. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird vertraglich eine Quote der Sollarbeitszeit festgelegt (also 100% für Vollzeitbeschäftigte). Die Anwesenheitszeiten sind dann nur mehr von der Planung — und der Arbeitsauslastung — des Arbeitnehmers abhängig. Ein »50- Prozent-Mitarbeiter« kann etwa sechs Monate im Jahr voll arbeiten oder auch nur vom 1. bis 15. jeden Monats. Oder nur jeden Vormittag. Hier sind der Phantasie — und der Angleichung an die gegebenen Bedürfnisse — keinerlei Grenzen gesetzt. Die Gehaltsauszahlung beträgt monatlich ein Zwölftel des vereinbarten Jahr-esgehal- tes, das aus der gesamten Jahresarbeitszeit abgeleitet wird. Teilzeitarbeit: Sie entspricht einem Unterbegriff der Jahresarbeitszeit. Es entspricht jedoch der Tradition, in dieser Form der Arbeitszeitregelung die Gesamtarbeitszeit so gleichmäßig wie möglich über den gesamten Bemessungszeitraum zu verteilen, also möglichst jeden Tag mit einigen Arbeitsstunden zu belegen. Job-Sharing (JS): Diese Form der Arbeitszeitregelung ist sicherlich eine der am schwersten zu administrierenden Spielarten: Zwei oder mehrere Arbeitneher teilen untereinander eine Vollzeitarbeitsplatz... und natürlich auch das dafür vorgesehene Gehalt. Dem Arbeitgeber gegenüber treten diese Beschäftigten als Team auf, das in seiner Gesamtheit für den reibungslosen Ablauf der Arbeit verantwortlich ist. Facharbeiter M. H., der bereits seit Jahren mein Patient als Betriebsarzt war, ließ mich eines Tages wegen plötzlich aufgetretenen Fiebers zu einem Hausbesuch rufen. Er zeigte völlig unvermittelt und ohne erkennbare Ursache wesentlich erhöhte Temperatur. Aufgrund meiner Untersuchung vermutete ich eine Virusinfektion. Aber die verordneten Antibiotika erzielten innerhalb der nächsten eineinhalb Tage keine Fiebersen kung, sodaß ich mich verar laßt sah, den Patienten zur Untersuchung in eine Interne Krankenabteilung einzuweisen. Bei der Untersuchung zeigte sich ein Blutzuckerspiegel von mehreren hundert Milli- grammprozent sowie ein hoher Acetonspiegel im Harn. Und das, obwohl in der Krankengeschichte dieses Patienten noch nie ein Hinweis auf Zuckerkrankheit (Diabetes Mellitus) aufgetreten war: Er hatte weder abnormen Durst verspürt, noch Heißhunger, es war zu keiner Steigerung der Harnmenge gekommen; auch Juckreiz, Mattigkeit und Gewichtsverlust waren nie aufgetreten. Was ist Diabetes? Bei der Zuckerkrankheit unterscheidet man einen »absoluten« und einen »relativen« Insulinmangel. Insulin ist ein Hormon, das von der Bauchspeicheldrüse abgesondert wird und zur Verarbeitung von Glucose in den körpereigenen Zellen notwendig ist. Bei absolutem Insulinmangel wird zu wenig oder gar kein Insulin produziert. Der relative Insulinmangel zeichnet sich dadurch aus, daß die erzeugte Insulinmenge wohl normalen Umfang erreicht, aber wegen eines vermehrten Fettzellenanteiles im Gewebe (also bei Übergewicht) nicht ausreicht. Fehlt das Insulin, so können die Körperzellen nicht den Energieträger Glucose aus dem Blut aufnehmen. Um diesen Mangel auszugleichen, wird automatisch

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