Aktuell - Heft 3/1969

1 2 1 2 12 'L ne Verletzten oder gar Menschenleben zu beklagen gibt. Ernste Unfälle sollte man lieber dem Polizeiphotographen überlassen. Denn nur er darf Verletzte und Zeugen photog:aphieren, ohne deren spezielle Erlaubnis einzuholen. Das Recht am eigenen Bild kann nämlich den Kraftfahrer als Amateurphotographen in unliebsame Gerichtsverfahren verwickeln. Bei Sachschäden jedoch, bei deformiertem, zerborstenem Blech darf der in einen Unfall Verwickelte von niemand gehindert werden, auf dem photographischen Weg Beweismit,el zu sichern, das eigene und vor allem das gegnerische Auto, Bremsspuren oder auch touchierte Hauswände, Bäume usw. im Bild festzuhalten. Wie sollen nun solche Unfallphotos angefertigt werden? Man hält sich am besten an das Schema, nach dem die Photographen der Exekutive arbeiten. Sie stellen folgende Photos her: Oben: Grundlage jeder Unfall-Dokumentation Ist eine möglichst genaue Skizze der Unfallstelle, der Fahr- und Bremsspuren und vor allem der Lage der Unfallfahrzeuge. So sieht die von der Polizei aufgenommene Unfallskizze aus. Links: Die Unfallphotos der Polizei - je ein Photo der beiden Unfallfahrzeuge, ein BIid aus der Fahrtrichtung des Pkw, ein Bild aus der Fahrtrichtung des Lkw.

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