Aktuell - Heft 3/1969

•• ZEUGEN IN SCHWARZ-WEISS Bilder der Erinnerung sind flüchtig wie Rauch. Sie verformen sich unter dem Zugriff der Gedanken. Und selbst wenn sie sich ins Unterbewußtsein eingeprägt haben und solcherart zu einem späteren Zeitpunkt eine klare Vorstellung eines bereits vergangenen Ereignisses liefern können, kann man sie doch niemandem zeigen. Man kann an ihnen nicht demonstrieren, wie sich ein bestimmtes Geschehen abgespielt hat. Sie sind nicht vorzuweisen, etwa zum Nachweis für Schuld und Unschuld an einem Verkehrsunfall, zum Beweis der Höhe eines aufgetretenen Schadens. Da ist das „Gedächtnis in Schwarz-Weiß", das photographische Bild, schon weitaus eindeutiger, verläßlicher und beweiskräftiger. Denn man kann es jedem zeigen. Natürlich ist auch die Photographie bis zu einem bestimmten Grad manipulierbar. Doch das läßt sich bei sachgemäßer Handhabung des Verfahrens weitgehend ausschalten. Erst in letzter Zeit hat die Photographie als Beweissicherungsmittel bei den Kraftfahrern dank der Bemühungen großer Organisationen und Verbände an Popularität gewonnen. Dabei sind doch Photos weitaus billiger als selbst der kleinste Blechschaden, den man mangels Beweisen der Unschuld selbst zahlen muß. Da schiebt beispielsweise ein Fahrzeug rückwärts in eine Parklücke. Es streift ein parkendes Fahrzeug. Die Streifspuren am Blech sind aber so geformt, daß die Versicherung dem Geschädigten nicht glaubt, daß die Blechbeulen beim Zurückstoßen des anderen Fahrzeuges entstanden sein könnten. Ein Photo, das die Form des gegnerischen Automobils im Kontakt mit den Streifspuren zeigt, könnte da eindeutig Klarheit schaffen. So aber muß der Automobilist seinen Schaden selber zahlen oder sehr lange herumverhandeln, bis er doch zu seinem Recht kommt. Daß er dabei schief angesehen wird und der Makel des Unrechtmäßigen an ihm haftet, ist eine weitere unangenehme Nebenwirkung solcher Schadensfälle, die es täglich zu Hunderten gibt. Oder man hat selbst ein fremdes Fahrzeug beschädigt. In der Schadensmeldung des Gegners taucht plötzlich ein beschädigter Kotflügel auf - und man könnte schwören, daß man nur die Stoßstange dieses Wagens deformiert hat. Doch was nützt dieser Schwur? Nichts. Ein Photo wäre besser. Die Kamera als Unfallzeuge sollte man natürlich nur bei den sogenannten BagatellFällen heranziehen: nämlich dort, wo es kei11

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2