Tätigkeitsbericht 1968-1971 Arbeiterbetriebsrat Werke Steyr

vertraglichen Kündigungsfrist. Bei Tod eines Arbeitnehmers gebührt den gesetzlichen Erben, zu deren Erhaltung der verstorbene Arbeitnehmer verpflichtet war, die Hälfte des Abfertigungsanspruches. Dienstjubiläum Die AO sichert auch unsere Regelung bezüglich des Dienstjubiläums ab. Demnach erhalten Dienstnehmer bei einer effektiven Dienstzeit von 25, 35 oder 45 Jahren im Unternehmen ein Jubiläumsgeschenk mit folgender Staffelung: nach 25 Dienstjahren einen Monatsbezug, nach 35 Dienstjahren zwei Monatsbezüge, nach 45 Dienstjahren drei Monatsbezüge. Eine weiters erzielte Verbesserung dazu stellt die Festlegung dar, daß die Ju bi I a re am Tag des Jubiläums mit voller Weiterzahlung der Bezüge arbeitsfrei sind. Zusammenfassend können wir dazu berichten, daß seit den Nachkriegsjahren bis einschließlich 1971 folgende Werksangehörige ein Dienstjubiläum feiern konnten: SO-jährige Betriebszugehörigkeit 37 Dienstnehmer, 45-jährige Betriebszugehörigkeit 13 Dienstnehmer, 40-jährige Betriebszugehörigkeit 464 Dienstnehmer, 35-jährige Betriebszugehörigkeit 294 Dienstnehmer, 25-jährige Betriebszugehörigkeit 3.370 Dienstnehmer. 4.178 Dienstnehmer. Diese große Zahl dokumentiert sehr deutlich, daß wir ein großes Stammarbeiterpotential haben. Stammpersonal Dienstnehmer, die mindestens 15 Jahre im Betrieb ununterbrochen zufriedenstellend tätig sind, werden in Fragen der Erhaltung des Arbeitsplatzes und bei Bewerbung um einen angestrebten höherwertigen Arbeitsplatz, wenn im übrigen gleiche Voraussetzungen vorliegen, bevorzugt behandelt. Freizeit bei Dienstverhinderung (Verbesserung zu den Voraussetzungen des KV) Hiefür gelten im allgemeinen die gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Bestimmungen, mit nachstehender Begünstigung: a) Bei Tod eines Mitgliedes seines engsten Familienkreises, u. zw. Eltern, Gatte(in) oder Kinder, erhält der Dienstnehmer, auch wenn der Verstorbene nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt hat, anstelle der kollektivvertraglich vorgesehenen Freizeit von 1 Tag, eine solche von 3 Tagen. b) Fallen die im KV vorgesehenen Freizeiten von 1 Tag oder mehr, auf Urlaubs- oder arbeitsfreie Tage, so wird die Freizeit anschließend gewährt. 27

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