Tätigkeitsbericht 1968-1971 Arbeiterbetriebsrat Werke Steyr

Die Festlegung der Vorgabezeit erfolgte unter Zugrundelegung der Normalleistung nach REFA-Grundsätzen, im Beisein des Vertrauensmannes bzw. Betriebsrates. Der Ve rtei lze itzu sch Iag - die sachliche Verteilzeit wurde auf Grund der gegebenen Arbeitsbedingungen festgelegt. Die persönliche Verteilzeit beträgt mindestens 5 Prozent! Der Automationszuschlag - dieser wird bei Tätigkeiten an Maschinen gewährt, die nur eine geringfügige Beeinflussung zulassen. Dieser Zuschlag konnte in dieser Funktionsperiode wesentlich erhöht werden und wird im Wälzlagerwerk und Hauptwerk verschieden gehandhabt. Die Gewährung dieses Zuschlages wird nach bereinkommen, aufbauend auf Wertigkeit der Arbeit und den in den verschiedenen Werksbereichen üblichen Durchschnittsverdienstes vorgenommen. Verdien sta bfa 11 - Sollte der innerbetriebliche Akkordrichtsatz ohne Verschulden des Arbeitnehmers nicht erreicht werden, so wird auf diesen ergänzt. Die Au sfa l lze it - (Maschinenreinigung, Einstellen von Maschinen etc.) Ausfallzeiten werden mit dem Akkorddurchschnitt vergütet! Leistu ngsg rod - Der Leistungsgrad wird sofort bei der Akkordaufnahme festgelegt. Die Normalleistung beträgt 100 Prozent. Für die Einhaltung bzw. Schlichtung von Unstimmigkeiten ist eine Akkordkommission zuständig, die sich paritätisch zusammensetzt. Prämienlohn Dieser wird in Verbindung mit Zeit- oder Leistungslohn als Sondervergütung bezahlt. Die Ausgangsbasis ist das innerbetriebliche Lohnschema. Zeitlohn Hier gelang uns im Jahre 1966 der Abschluß eines Lohnschemas, welches sich in 13 Lohngruppen gliedert und sich weiters aus 3 Leistungslohngruppen zusammensetzt. Für die Einreihung in die einzelnen Lohngruppen ist die Gesamtschwierigkeit der ausführenden Tätigkeit maßgebend und beruhte diese auf einer damals durchgeführten Globalschätzung. Im Jahre 1971 soll dieses Globalschema durch eine analytische Arbeitsplatzbewertung geändert werden. Neben diesen Lohnverträgen haben wir noch ein umfassendes Vertragswerk für die Einsteller und Vorarbeiter. Demnach soll sich der Vorarbeiter- und Einstellerlohn aus einem Ausgangslohn (Höchstlohn des KV + einem Steigerungsbetrag + Vorarbeiter- und Einstellerzulage zusammensetzen. Bisher gab es bei 328 Vorarbeitern und Einstellern 168 verschiedene Löhne, die nun auf 8 Lohngruppen zusammengefaßt werden konnten. Erstmals wurden in dieser Periode seitens der Direktion die Vorarbeiter mittels eines Dekretes offiziell als solche ernannt und damit 201 Vorarbeiter offiziell als solche bestätigt. 21

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