Tätigkeitsbericht 1977-1980 Arbeiterbetriebsrat Werke Steyr

Die Aufgabenstellung des Betriebsrates Grundsätzlich wird der Rahmen,In dem ein Betriebsrat tätig werden kann, durch das Arbeitsverfassungsgesetz aus dem Jahre 1974 geregelt. Obwohl dieses Gesetz eine wesentliche Verbesserung bringt gegenüber dem vorher gültigen BETRIEBSRÄTEGESETZ, Ist die Entfaltungsmöglichkeit des Betriebsrates — sofern sie auf das Gebiet beschränkt bleibt — als eher dürftig zu betrachten. Die Kraft des Betriebsrates ist also in erster Linie davon abhängig,in welchem Ausmaß und mit welcher Geschlossen heit die Belegschaft hinter ihm steht. Naturgemäß ist es den Betriebsratskörperschaften der Großbetriebe vorbehalten, auf dem Gebiet der betrieblichen, gewerkschaftlichen Orga nisation, Schrittmacherdienste zu leisten. Gerade auf diesem Sektor hat unser unternehmen eine alte Tradition aufzuwei sen. Wenngleich es im politischen Bereich Auffassungsunter schiede gibt, war sich doch unsere Koiiegenschaft immer einig, wenn es um gewerkschaftliche Probleme ging. Aus diesem Grund ist die Steyrer Arbeiterschaft seit Jahr zehnten hundertprozentig gewerkschaftlich organisiert. Auf diesem Boden war es möglich, eine funktionierende und schlagkräftige Vertrauensmänner- und Betriebsratsorganisa tion aufzubauen. Alle Erfolge und alle Besserstellungen gegenüber dem Gesetz oder den kollektivvertraglichen Be stimmungen sind auf die Geschlossenheit und auf das Zusam menwirken dieser Gemeinschaft zurückzuführeh. Das Gesetz gibt dem Betriebsrat den Auftrag, die wirtschaftli chen, sozialen und kulturellen Interessen der Dienstnehmer zu vertreten. Gerade In der abgelaufenen Funktionsperiode konnte sich der Betriebsrat dieser Aufgabensteilung in sehr positiver Weise entledigen. Rein organisatorisch werden die Aufgaben durch verschiedene Organe bewältigt. Geschäftsführung Die Geschäftsführung des Betriebsrates wird vom Obmann, seinen Stellvertretern, dem Kassier und dem Schriftführer wahrgenommen. Die Aufgabe der Obleute ist es, die Betriebsratssitzungen und Versammlungen durchzuführen, den Brief- und Behördenverkehr abzuwickein sowie die Koiie genschaft nach außenhin wirksam zu repräsentieren. Betriebsrats- und vertrauensmännersitzungen Die im Arbeitsverfassungsgesetz vorgesehenen Betriebsrats sitzungen und die vertrauensmännersitzungen sind das Forum, in dem die Probleme besprochen werden und in dem die Beschlußfassungen zu erfolgen haben. Entspre chend der gefaßten Beschlüsse verhandelt der geschäftsfüh rende Betriebsrat mit der Geschäftsleitung, den einzelnen Bereichen und Sparten. Auf Konzernebene ist vorgesehen, daß in jedem Jahr eine BETRIEBSRÄTEKONFERENZ Stattfindet. In diesen Betriebsräte konferenzen, deren letzte im Sommer 1980 in STEYR statt fand, werden die Richtlinien für das konzernweite vorgehen beschlossen und eine Koordination zwischen den einzelnen Betriebskörperschaften herbeigeführt. Der Betriebsrätekon ferenz gehören 168 Betriebsräte an. Delegiertenkonferenz Neben Abteiiungsversammlungen, die ständig zu aktuellen Anlässen mit den Kollegen der verschiedensten Abteilungen durchgeführt werden,findet auch in halbjährlichen Abstän den eine DELEGIERTENKONFERENZ Statt. In den Delegierten konferenzen wird über die Tätigkeit des Betriebsrates Be richt erstattet und besteht dort die Möglichkeit zur Diskus sion auf breiter Basis. Außerdem wird zumeist in diesem Rah men ein Referat zu einem aktuellen Problem vorgetragen. Betriebszeitung „gemeinsam" Ein wichtiges Bindeglied zu unserer Koiiegenschaft stellt auch unsere monatliche Betriebszeitung „Gemeinsam" dar. Diese Zeitung ist das Sprachrohr des geschäftsführenden Betriebsrates und ermöglicht es der gesamten Koiiegen schaft eine ausführliche und aktuelle Information zu geben. Selbstverständlich ist diese Zeitung kein journalistisches Kunstwerk,sondern sie ist eine Zeitung,die von Arbeitern für Arbeiter gemacht wird. Alle angeführten Organe der Belegschaftsvertretung bemü hen sich immer wieder den Besitzstand an materiellen und sozialen Errungenschaften zu verteidigen und wenn möglich weiter auszubauen. Umfassende Betreuung Die Betreuung unserer Kolleginnen und Kollegen beschränkt sich nicht nur auf das unmittelbare Dienstverhältnis,sondern geht weit darüber hinaus. So ist es eine Selbstverständlich keit, daß im sportlichen Bereich neben dem Lehriingssport auch in den Abteilungen sportliche Veranstaltungen durch geführt werden und daß es Betriebsmeisterschaften in den verschiedensten Disziplinen wie Fußball, Schisport und Eis stockschießen gibt. Selbstverständlich werden auch überre gionale Meisterschaften mit Dienstnehmern unseres Betrie bes durch den Betriebsrat beschickt. Eine Reihe von Sport- und Kulturvereinen werden aus Mitteln des Betriebsratsfonds gefördert. Auf dem kulturellen Sektor soll erwähnt sein, daß Zuschüsse zu Theaterabonnements ge geben werden, daß der Betriebsrat sich immer wieder be müht, verschiedene kulturelle Veranstaltungen zu ermögli chen und zu subventionieren. Hier sei vor allen Dingen an Cirkusveranstaitungen, Messekarten, verbilligte Karten für Sauna und Schwimmbad etc. gedacht. Politischer Einfiuß Die Lebensumstände der arbeitenden Menschen sind aber nicht alieine vom betrieblichen Geschehen abhängig. Ände rungen in der Lebensqualität, im Lebensstandard der arbei tenden Menschen, konnten nur durch die Arbeit und den Einsatz der regionalen und überregionalen politischen Gre mien erreicht werden. Es ist für die Koiiegenschaft der Steyrwerke eine Selbstverständlichkeit, daß Betriebsräte auch im GEMEINDERAT, Im LANDTAG Oder im NATIONALRAT SOWle In der ARBEITERKAMMER vertreten sind. Es wird als normal ange sehen, daß Interventionen bei Ämtern und Behörden oft rasche Hilfe für Betroffen erbringen.

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